327 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 4
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz
Fragen und Antworten
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Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.
Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.
Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:
Arrest
Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.
Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung
Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei
- die Herausgabe von Sachen,
- im Wettbewerbsrecht nach vorheriger Abmahnung eines Konkurrenten die Unterlassung von Handlungen, weil dessen Werbung z. B. möglicherweise als unlauterer Wettbewerb nach dem UWG unzulässig ist,
- im Urheberrecht beispielsweise die Unterlassung illegaler Downloads nach einer Abmahnung und nicht rechtzeitig abgegebener Unterlassungserklärung nach entdecktem Filesharing wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung,
- im Presserecht die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, weil eine vorherige Berichterstattung etwa das Persönlichkeitsrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt hat.
(GUE)
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