Abgasskandal: Rückabwicklung durch Widerruf des Autokredits

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Ein weiterer möglicher Ausweg aus der „Dieselfalle“ – und dies nicht nur für die unmittelbar betroffenen Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen – kann der Widerruf des dem Fahrzeugkauf zugrundeliegenden Finanzierungsgeschäfts sein. Beispielsweise hat hierzu bereits das Landgericht Berlin mit Urteil vom 05.12.2017 (Aktenzeichen 4 O 150/16) zugunsten des Verbrauchers entschieden, dass die Volkswagen Bank die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich zwingend vorgesehene Widerrufsrecht belehrt.

Dieser Entscheidung liegt zugrunde, dass eine Bank aufgrund des Verbraucherdarlehensrechts bei einem Verbraucherdarlehen dazu verpflichtet ist, den Verbraucher umfassend zu informieren und ihn unmissverständlich und deutlich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hinzuweisen. Ist ein solcher Hinweis nicht, fehlerhaft oder unvollständig erfolgt, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen, mit der Folge, dass ein Verbraucher ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ hat. Dies bedeutet, dass ein Verbraucher auch lange nach Ablauf der 14-tägigen Frist seinen Widerruf ausüben kann, wenn die Widerrufsbelehrung bei einer Fahrzeugfinanzierung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Dieses Recht obliegt nicht nur allen Verbrauchern in Deutschland, sondern es gilt auch für Existenzgründer.

Mithin eine Gelegenheit, die nicht nur Betroffenen des Abgasskandals oder potenziellen Kartellgeschädigten offensteht, sondern all denjenigen Autofahrern, die ihr Fahrzeug über eine Herstellerbank finanziert haben. Wenn der Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht wirksam Gebrauch macht, gibt er das gebrauchte Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhält er die geleisteten Raten und die Anzahlung zurück. Für Fahrzeuge, die nach dem 13. Juni 2014 erworben wurden, könnte noch eine Besonderheit hinzutreten. Nach zum Teil vertretener Auffassung müssen Verbraucher beim Widerruf solcher Finanzierungsverträge nicht mehr für die gefahrenen Kilometer – also die Nutzungsentschädigung – aufkommen. Dies bedeutet im Ergebnis eine komplette Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs ohne finanzielle Einbußen des Verbrauchers. Insoweit würde der Widerruf den Autokäufern, die ihren Pkw über die Herstellerbank finanziert haben, die Möglichkeit eröffnen, sich ohne Verluste von ihren alten Fahrzeugen zu lösen.

Die Kanzlei HOS Rechtsanwälte prüft bundesweit für betroffene Fahrzeugbesitzer auch die Möglichkeit, bestehende Darlehensverträge wirksam zu widerrufen und dadurch den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Gerne unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei HOS bei den nun gebotenen rechtlichen Schritten – der Erstkontakt ist kostenfrei und unverbindlich.



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