Abmahnug von Olga Levkovski durch die Kanzlei Tuna | Fehlende Datenschutzerklärung + DSGVO-Hinweis
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Die Abmahner
Die Kanzlei Tuna spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für Frau Olga Levkovski aus Neuss aus. Sie vertreibt auf Ebay Strümpfe und Strumpfhosen unter dem gewerblichen Nutzerprofil „strumperia“.
Der Vorwurf
Gerügt wird ein fehlender Hinweis auf die DSGVO sowie eine fehlende Datenschutzerklärung. Daraus soll sich wegen der ersparten Aufwendungen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 3a UWG) ergeben.
Die Forderung
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenverpflichtung in Höhe von 5.100 € für jeden Verstoß wird die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € (Streitwert in Höhe von 5.000€) gefordert.
Unsere Einschätzung
Auffällig und gefährlich ist, dass in der Unterlassungserklärung die zu unterlassende Handlung nicht beschrieben ist. Daher besteht die latente Gefahr der Geltendmachung der Vertragsstrafe. Ob überhaupt aus dem Fehlen einer Datenschutzerklärung ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht folgt, ist in der Rechtsprechung höchstrichterlich noch nicht entschieden und auch ansonsten umstritten. Bisher geht davon aber nur das LG Würzburg aus. Das LG Bochum, LG Wiesbaden und zuletzt das LG Magdeburg hingegen gingen von keinem Wettbewerbsverstoß aus. Dass die Abmahnung unberechtigt ist, liegt also nicht ganz fern.
Unser Rat
Wie bei allen Abmahnungen gilt: Unterschreiben Sie die Erklärung nicht und zahlen Sie nicht die Forderungen, ohne zuvor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gehalten zu haben. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung in Ihrem individuellen Fall.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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