Abmahnung COPROTECT wegen Filesharing für Kalypso Media „Patrizier IV (PC)“ erhalten

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Die Stuttgarter Rechtsanwälte Dr. Michael Heidelbach und Dr. Walter Simon (COPROTECT Rechtsanwälte), mahnen im Auftrag der Firma Kalypso Media GmbH aus Worms wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet in Tauschbörsen, wie Emule oder BitTorrent ab.

Betroffen ist dabei ein Computerspiel mit dem Titel „Patrizier IV (PC)".

Dieses soll laut dem erhaltenen 5-seitigen Abmahnschreiben in einem Filesharing Netzwerk bereitgestellt worden sein. Dem Schreiben ist dabei weder eine Vollmacht noch ein richterlicher Beschluss wegen der ermittelten Datensätze beigefügt.

Als Erledigungsangebot wird ein Betrag in Höhe von 450 Euro und die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung vorgeschlagen.

Empfehlung bei Abmahnung COPROTECT Rechtsanwälte Kalypso Media GmbH

1. Unterlassungserklärung

Die beigefügte Erklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben, es vielmehr empfohlen allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die durch COPROTECT beigefügte Erklärung enthält zu weit gefasste Bestimmungen zum Schadensersatzanspruch und den geforderten Anwaltskosten, die nicht abgegeben werden sollten.

Ergebnis

Eine modifizierte Unterlassungserklärung räumt ebenfalls die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung aus und vermeidet zunächst eine mögliche einstweilige Verfügung, mit der ein Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden könnte.

2. Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzanspruch

Ebenfalls sollte das Schreiben und die darin enthaltenen wenigen Details überprüft werden. Dazu gehört der Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname und verwendete Tauschbörsensoftware. Eine gezielte Prüfung hat dann ebenfalls zu den erwähnten Gebühren und zur Höhe des Schadensersatzes zu erfolgen.

Die Prüfung zur Angemessenheit und zum Anspruchsgrund selbst kann dann in jedem Fall von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Da jeder Sachverhalt im Einzelnen und gesondert zu prüfen und zu beurteilen ist, erfordert dies stets eine persönliche Beratung. Dabei kann auch die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Zusammenfassung

Ob in Ihrem Falle eine Zahlung erfolgen sollte oder in welcher Höhe kann aufgrund der verschiedenen Konstellationen und der dazu ergangenen vielseitigen Rechtsprechung nur im Einzelfall entschieden werden.

Zumeist empfiehlt sich jedoch zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die eine mögliche einstweilige Verfügung verhindert.

Gern stehe ich im Rahmen einer Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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