Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Cold Pursuit“

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Die berüchtigte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits für das Aussprechen von Abmahnungen im Bereich des Filesharings bekannt. Nun verschickte sie erneut eine solche, dieses Mal für den Actionfilm „Cold Pursuit“ (in Deutschland unter „Hard Powder“ erschienen). 

In diesem Remake des norwegischen Films „Einer nach dem anderen“ nimmt der Schneeflug-Fahrer Nels Coxman (Liam Neeson) nach dem Tod seines Sohnes Rache an dessen Mördern.

Inhalt der Abmahnung: 

Der Film soll auf einer sogenannten „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. 

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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