Abmahnung der LOH Rechtsanwälte i. A. d. Gewerkschaft der Polizei GdP wg. Markenverletzung

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Die LOH Rechtsanwälte aus Berlin mahnen für die Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP) vermeintliche Markenrechtsverletzungen auf eBay.de ab. Die Abmahnung richtet sich an einen eBay-Verkäufer, der Aufkleber über seinen eBay-Account zum Verkauf anbietet, u. a. einen Aufkleber mit einem Stern-Symbol und den Buchstaben GdP.

Das Anbieten zum Verkauf bzw. der Verkauf dieser Aufkleber stelle laut der Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar:

  • Die Gewerkschaft der Polizei ist die Markeninhaberin der unter der Registernummer 3020150122483 eingetragenen Wort-Bildmarke Polizei – GdP Schriftzug mit Stern. 
  • Gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG habe die Gewerkschaft der Polizei das ausschließliche Recht, ihre Aufkleber im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
  • Gem. § 12 BGB genieße die Bezeichnung „Gewerkschaft der Polizei“ und „GdP“ einen Namensschutz und der Abgemahnte habe mit der Verwendung des Begriffs „GdP“ auf den Aufklebern eine Namensrechtsverletzung begangen.

Anders als üblich wurde in der Abmahnung kein konkreter Betrag für die Abmahnkosten festgelegt.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer durch die Rechtsanwälte festgesetzten Frist und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Zudem soll der Abgemahnte über die Anzahl der bereits verkauften Aufkleber Auskunft erteilen. Nach Auskunftserteilung soll erst der Betrag für den Schadensersatzanspruch festgelegt werden. Daher soll man sich hier pauschal im Vorfeld (ohne bereits bezifferte Kosten) verpflichten.

Wie ist gegen eine markenrechtliche Abmahnung vorzugehen?

Wie im Falle Ihrer markenrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Sie sollten sich zunächst vor Augen führen, dass eine Abmahnung ernsthafte und kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reagieren Sie daher möglichst schnell und noch innerhalb der gesetzten Frist!

Sie sollten in jedem Fall einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) konsultieren und in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder geforderte Zahlungen tätigen.

Mithilfe Ihres Fachanwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, wird für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden.

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für Informationstechnologierecht (IT-Recht) habe ich aus über 10.000 Abmahnungen Erfahrungen gesammelt, die ich natürlich zu Ihrem Vorteil einsetzen werde. Ich habe zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich für meine Mandanten bestritten und bin insbesondere auch mit Abmahnungen vertraut, die sich an eBay- bzw. Online-Verkäufer richten.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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