Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG

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Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen im Auftrag der DynTec UG aus Hamburg wegen eines Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung.

Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG aus Hamburg, welche Bau- und Baustoffmaschinen importiert. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, die im Wettbewerb mit der DynTec UG steht. Der von der Abmahnung Betroffene tritt gewerblich online auf und hält dabei nach Ansicht der Firma die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, in einem Online-Angebot für einen Radlader nicht den Gesamtpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer angegeben zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen die PAngV. Dies stellt nach Ansicht der Bleischwitz & Schierer Rechtsanwälte also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.

Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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