Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl – Film „Willkommen bei den Sch’tis“

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Der Kanzlei ilex wurde eine Abmahnung der Prokino Filmverleih GmbH vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl zu Prüfung vorgelegt. Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 29.01.10. Die Kanzlei Lihl fügt Ihrem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte u. a., die hierin bestimmten Kosten an die Gegenseite zu zahlen

Wir raten daher dringend davon ab, die Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Prokino Filmverleih GmbH verletzt zu haben. Dieser Vorwurf für sich genommen ist schon bedenklich, da ein Urheber immer nur eine natürliche Person (also ein Mensch aus Fleisch und Blut) und nicht eine juristischen Person (wie hier z. B. eine GmbH) sein kann.

Die Kanzlei Lihl schließt in ihrem Schreiben aus, dass die IP-Adressen falsch oder verändert seien könnten. Mehrer Studien belegen indes, dass Abmahnungen sehr wohl aufgrund von falsch ermittelten IP-Adressen ergehen können. Auch hier kann also gestritten werden.

Wie wir bereits in einem vorhergehenden Artikel erörterten, lohnt es sich, die weiteren Schritte nach Erhalt der Abmahnung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu planen.

Dringend empfehlen wir, die Sache nicht einfach wegzulegen und „auszusitzen". Es droht die Gefahr eines teuren Rechtsstreits.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zu Verfügung. Mehr Information zum Filesharing finden Sie hier.

Markus Timm

Rechtsanwalt

und Fachanwalt für IT-Recht

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Recherche.

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