Abmahnung der Time Gate GmbH und Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum erhalten?

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Abmahnung der Time Gate GmbH und Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum: Uns liegen aktuell zum wiederholten Male Abmahnungen der Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Time Gate GmbH vor. Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum mahnen für die Time Gate GmbH vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab. Den Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „SAM“ für Bekleidung vorgeworfen.

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Markenrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und als Spezialist im Markenrecht tätig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Selbstverständlich können Sie uns auch unter 0251 - 20 86 80 30  telefonisch kontaktieren. 

Was wird von der Time Gate gefordert?

Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum fordern für die Time Gate GmbH  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erteilung einer Auskunft und Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die Forderung eines Schadensersatzes wird angekündigt.

Was ist zu tun?

Abmahnungen, insbesondere solche aus Markenrecht, sollten nicht auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Es ist unbedingt ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Der Gegner ist uns hinlänglich bekannt. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-time-gate-gmbh-und-lhr-wegen-marke-sam-wir-helfen_157830.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/marke-sam-abmahnung-oder-einstweilige-verfuegung-von-der-time-gate-gmbh-erhalten_161240.html


Fristen beachten!

Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum setzen für die Time Gate GmbH zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen und kündigen für den Fall der Nichterfüllung die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an. Die Abmahnung und die gesetzten Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte. Ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die im Regelfall vermieden werden sollten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 € zu zahlen. Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher nicht leichtfertig unterzeichnet werden. Bestenfalls ist ein Spezialist für Markenrecht zu Rate zu ziehen.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven nutzen.

Weiterführende Hinweise finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-sam-abmahnung-von-der-time-gate-gmbh/



Foto(s): Dr. Wallscheid & Drouven

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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