Abmahnung durch CBH für Louis Vuitton (Malletier S.P.A.S.) wegen Markenrechtsverletzung

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Die Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH) mahnt derzeit u.a. Händler für das luxuriöse Modelabel Louis Vuitton (Malletier S.P.A.S.) wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab. Teilweise werden auch Designrechtsverletzungen abgemahnt.

Außerdem wurden in der Vergangenheit Grenzbeschlagnahmen wegen der behaupteten Einfuhr von Falsifikaten durch den Zoll durchgeführt. CBH fordert die Betroffenen nach Beschlagnahme der Waren in der Regel auf, eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben und die Kosten für das Beschlagnahmeverfahren sowie die Kosten ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu erstatten. Darüber hinaus kam es auch in Fällen von Grenzbeschlagnahmen zusätzlich zu anschließenden Abmahnungen wegen Marken- und/oder Designrechtsverletzungen. Letzteres war vor allem bei Händlern der Fall, denn eine Markenrechtsverletzung ist nur bei einem geschäftsmäßigen Handel mit Waren oder Dienstleistungen möglich. Auch bei Privatpersonen soll es aber dennoch zu Abmahnungen gekommen sein.

Eingetragene Marken von Louis Vuitton

Das Pariser Modehaus Louis Vuitton ist besonders bekannt für seine Handtaschen, Koffer und Portemonnaies. Diese sind regelmäßig mit dem bereits 1896 eingeführten Monogramm-Muster mit den Zeichen „LV“ (den Initialen des Firmengründers) versehen.

Das Unternehmen ist u.a. Inhaberin der folgenden Unionsmarken:

  • Wortmarke: "Louis Vuitton" (000015610)
  • Wort-Bildmarke: „LV“ (000015628)
  • Wort-Bildmarke: Toile Monogram = Monogram-Canvas-Muster (000015602)

Daneben ist Louis Vuitton Inhaberin einer Vielzahl eingetragener Designs- bzw. Geschmacksmuster, wie z.B. für Taschen der Produktlinie „Lockit“.

Gegenstand der Abmahnungen

Gegenstand der Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind beispielsweise der Vertrieb von Kunstfingernägeln über Online-Händler. Die Kunstfingernägel waren angeblich mit dem „LV“-Logo versehen und beworben worden.

Nach der Abmahnung handele es sich bei den Kunstfingernägeln nicht um Originalwaren von Louis Vuitton, daher liege eine Markenrechtsverletzung in Form der Rufausbeutung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV vor.

Mit der Abmahnung werden die Empfänger aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist abzugeben. Dafür ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt. 

Darüber hinaus wird mit der Abmahnung gefordert: 

  • Auskunft über die Herkunft und die verkaufte Menge der Produkte zu erteilen
  • Noch vorhandene Waren herauszugeben
  • Schäden/Schadensersatzansprüche anzuerkennen

Außerdem sollen die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR ersetzt werden. Danach ergibt sich nach dem ab 2021 geltenden RVG eine 1,3 Geschäftsgebühr i.H.v. 3.227,90 (netto), nebst 20 Auslagenpauschale zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, d.h. insgesamt eine Forderung von 3.865,00EUR (brutto). Gerade bei kleineren Händlern ist dies eine erhebliche Summe, die für sie eine massive Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Freiheit bedeutet.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht voreilig unterschreiben. Diese kann nach der Rechtsprechung weitreichende Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst im Falle der Berechtigung der Vorwürfe, kann es regelmäßig ausreichen, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abgeraten wird auch nachdrücklich davon, mit CBH selbständig Kontakt aufzunehmen. Hier besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung, wodurch Sie Ihre Rechtsposition nachhaltig beeinträchtigen können. Gerade die Höhe von Schadenersatzforderungen und auch der Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig Verhandlungen zugänglich. Kontaktieren Sie daher einen in der Bearbeitung von markenrechtlichen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Wir verfügen über eine langjährige Praxis in der markenrechtlichen Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann



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