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Abmahnung durch FROMMER LEGAL für LEONINE Licensing GmbH (The Zone of Interest, Film)

  • 1 Minuten Lesezeit

Ich hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach über urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei FROMMER LEGAL im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH berichtet. Eine solche Abmahnung liegt mir nun erneut vor. In der Abmahnung vom 25.03.2024 wird eine Urheberrechtsverletzung über eine Filesharing Internettauschbörse an nachfolgendem Filmwerk gerügt:

The Zone of Interest, Film


In der Abmahnung wird folgendes gefordert:

  • Abgabe einer Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz in Höhe von 980,60 EUR

Die geltend gemachte Kostenforderung unterteilt sich wie folgt:

  • Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 EUR
  • Schadensersatz in Höhe von 700,00 EUR
  • Umsatzsteuer in Höhe von 44,80 EUR

Ratschlag:

Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.


DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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