Abmahnung: Kanzlei bock legal i. A. d. SWATCH Group AG wegen Marken- bzw. Designverletzung

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Die Kanzlei bock legal mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der SWATCH Group AG wegen angeblicher Marken- bzw. Designverletzung ab. Dem Abgemahnten wurde vorgeworfen, angeblich Plagiate zum Verkauf angeboten zu haben und dadurch die Rechte der SWATCH Group AG verletzt zu haben. Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung der Abmahnkosten im 4-stelligen Bereich, berechnet nach einem Streitwert im 6-stelligen Bereich.

In der Vergangenheit haben wir über andere Abmahnungen der Kanzlei bock legal im Auftrag der SWATCH Group AG bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-bocklegal-iad-swatch-group-ag-wegen-der-verletzung-des-geschmacksmusters-auf-ebay_078645.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-the-swatch-group-management-plagiat-an-der-uhr-ck-graceful-bocklegal_060338.html

Zur Swatch Group gehören eine Vielzahl verschiedener Uhren- und Schmuckhersteller. Sie hat Markenrechte an Marken, wie

  • Swatch
  • Tissot
  • Omega
  • Calvin Klein
  • Glashütte
  • Rado
  • Certina
  • Breguet
  • Blancpain
  • Longines
  • Mido
  • Harry Winston
  • Jaquet Droz
  • Léon Hatot
  • Balmain
  • Hamilton
  • Flik Flak

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Swatch Group AG erhalten?

Dann ist es wichtig, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und schnell aktiv werden, um Fristen zu wahren und ein ggf. folgendes, kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie sollten jedoch nicht unbedacht vorgehen und Forderungen der vorschnell einfach erfüllen.

Zunächst sollte überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche der Abmahnenden dem Grunde nach bzw. in der genannten Höhe bzw. dem genannten Umfang überhaupt bestehen. Bestenfalls ziehen Sie hierfür einen Fachanwalt hinzu. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung zu unterschreiben. Vorformulierte Unterlassungserklärungen könnten zu weit gefasst sein und Bestimmungen enthalten, zu deren Zustimmung Sie eigentlich gar nicht verpflichtet sind. Da abgegebene Unterlassungserklärungen sind kaum rückgängig zu machen, ist es wichtig, sich hierzu im Voraus durch einen fachkundigen Anwalt beraten zu lassen.

Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten bundesweit zu sämtlichen Abmahnungen. Melden Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.
  • Oder „Nachricht senden“ von anwalt.de (Fügen Sie hierbei Ihre Telefonnummer bitte auch noch einmal in die Nachricht an uns ein)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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