Abmahnung wegen Nike von Dentons erhalten?

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Wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Kanzlei Dentons und die Rechtsprechung der Münchener Gerichte bestens. Haben Sie eine solche Abmahnung von Dentons erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Markenrechtskanzleien und helfen Ihnen bundesweit!

Nike verschickt durch die Anwaltskanzlei Dentons zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marke „Nike“, die sich die Firma in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Dentons bestens.

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dentons.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

1. Sperrvermerk beim Zoll

Es gibt mehrere Aspekte, warum eine Ware nicht ausgeliefert wird. Oftmals haben die großen Markeninhaber wie Audi einen Sperrvermerk beim Zoll für die Aussetzung der Überlassung oder Auslieferung der Ware hinterlegt. Wenn nun die Ware beim Zoll eintrifft, überprüft der Zoll auf einen ersten Anschein, ob die Ware identisch mit den vorliegenden Gebrauchsmustern ist.

2. Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel

Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Falsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschickt.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung, mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?

Wenn Sie noch keine Abmahnung wegen Nike erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell, unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung wegen Nike auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Was wird von Ihnen verlangt? Wie ist die Rechtslage?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dentons verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüche, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von Nike mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 300.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 3.240,90 netto unterlassen, Artikel die mit der Marke „Nike“ gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von Nike oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung wegen Nike überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung wegen Nike durch Dentons?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung wegen Nike werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass die Ware definitiv nicht von Ihnen, sondern durch einen Dritten bei eBay oder Amazon eingestellt wurde, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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