Abmahnung - Quante-Design GmbH & Co. KG wegen irreführender Werbung

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Update 02/2024

Abermals liegt uns eines Abmahung der Quante Design GmbH & Co KG zur Überprüfung vor. Betroffen ist ein Onlinehändler, der Sonnensegel verkauft. 

In der Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg wird dem betroffenen Händler vorgeworfen, dass er mit einer LGA Prüfung wirbt, ohne die der Prüfung zugrunde liegenden Informationen mitzuteilen. Dies soll einen Verstoß gegen § 5a UWG darstellen.

Gefordert werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung nach einem Streitwert von 20.000 €

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Die Quante-Design GmbH & Co. KG bietet Sonnenschirme, Sonnensegel usw. zum Kauf an. Das Unternehmen geht regelmäßig gegen Wettbewerber vor, die sich nicht an die Lauterkeitsvorschriften halten. Vertreten wird die Quante-Design GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg.

Gegenstand der Abmahnung sind etwa Angebotsbilder von Sonnenschirmen, die neben dem Sonnenschirm auch dazugehörige Ständer und/oder den Fuß zeigen, die aber nicht im Angebot enthalten sind. Auch einen Hinweis, dass dies nicht zum Angebot gehört, hält die Kanzlei Dr. Bahr für ausreichend. Vielmehr liege in der Darstellung eine Irreführung i. S. d. § 5 UWG vor.  Verwiesen wird insoweit auf die Rechtsprechung des OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2015, Az: I 4 U 66/15).

Weiter wird aber auch abgemahnt, wenn die Verkäufer Ihren Informationspflichten über Wesentliche Warenmerkmale aus § 312j Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art 246a § 1 Abs. 1. Nr. 1 EGBGB nicht nachkommen.

In den Abmahnungen der Kanzlei Dr. Bahr wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von regelmäßig 20.000 € gefordert.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht / E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir sind seit über 15 Jahren auf das Wettbewerbsrecht und E-Commerce Recht spezialisiert. Wir konnten schon tausenden Abgemahnten helfen. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshop.

Rufen sie uns einfach an unter 0421 – 56638780 oder senden Sie uns die Abmahnung einfach per Mail an kanzlei[at]dr-schenk,net



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