Abmahnung VDFI Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V. wg „DOWN“ = echte Daunen

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Der Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie (VDFI) e.V. geht gegen Onlinehändler von Dauen- und Federwaren wettbewerbsrechtlich vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

 

Zum Hintergrund

Der VDFI e.V. ist ein Zusammenschluss von industriellen Anbietern von daunen- und federngefüllten Produkten aus Deutschland. Auf der eigenen homepage wirb der Verein u.a. wie folgt:

 

„Aufgaben & Ziele

Der VDFI vertritt die Interessen einer starken Branche: der Daunen- und Federnindustrie - gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Zu den Verbandsaufgaben gehören die Bereitstellung von Informationsmaterial, die Aufbereitung von Wirtschaftsdaten und ein starkes Engagement in der Qualitätssicherungs- und Normungsarbeit.

Mitglieder

Der VDFI – Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie – ist ein Zusammenschluß von 25 industriellen Anbietern von daunen- und federngefüllten Zudecken und Kissen sowie Komponenten zur Herstellung dieser Artikel und anderer Fertigprodukte.“

 

Der Verein geht nun gegen Onlineanbieter von Produkten mit Daunen (Kleidung) vor. In dem uns vorliegenden Fall, warb ein Onlinehändler mit dem Begriff „Down“ (=Daunen) obgleich es sich nicht um echte Daunen gehandelt haben soll.

Dies sei irreführend im Sinne des § 5 UWG. Dabei führt der Verein auf, dass er zur Abmahnung nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (als Verband) berechtigt sei (Aktivlegitimation) und ihm somit ein Unterlassungsanspruch zustehe. 

 Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

 

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie diese anwaltlich prüfen. 

Es dürfte vorliegend insbesondere die Aktivlegitimation des Vereins genauer juristisch zu prüfen sein.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, inwieweit eine eingeschränkte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. 

Auch der Gegenstandswert erscheint uns überhöht.

 

Wir helfen auch Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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