Abmahnung – Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen gesundheitsbezogener Aussagen

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Abermals liegt uns eine Abmahnung (10.05.2023) des Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin zur Überprüfung vor.

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V ist ein seit 1975 eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr eingehalten werden. Geschäftsführer ist Herr Ferdinand Selonke

Seit dem 15.11.2021 ist der Verein auch die in Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen.  

Allein im Jahr 2022 hat der Verband sozialer Wettbewerb e.V. 1458 Abmahnungen ausgesprochen. Die Kosten beliefen sich hierbei auf über 350.000 €. Damit zählt der verein zu den größten Abmahnern in Deutschland.

Gegenstand der uns aktuell vorliegenden Abmahnung sind Werbeaussagen zu verschiedenen Gewürzen. Konkret ging es um gesundheits- und krankheitsbezogene Aussagen.  

Diese sind nach Auffassung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. unzulässig und irreführend, im Sinne von §§ 5 . 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art 7 Abs. 1, 4 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 238,00 €

Wir empfehlen die Abmahnung ernst zu nehmen und nicht voreilig etwas zu unterschreiben oder Zahlungen vorzunehmen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnungen erhalten haben stehen wir gerne zur Verfügung. Wir helfen auch bei der Formulierung rechtsicherer Produktbeschreibungen.   

Senden Sie uns einfach die Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780

Kanzlei Dr. Schenk – Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen



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