Abmahnung vermeiden: Google Analytics rechtskonform einsetzen – Datenschutzerklärung und anonymizeIP

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Google Analytics ist ein sehr gängiges und nahezu unverzichtbares Tool zur SEO-Optimierung der eigenen Seite. Doch der Einsatz dieses Google-Service birgt rechtliche Gefahren, wenn die Rahmenvoraussetzungen nicht korrekt umgesetzt werden!

Ist die technische und/oder rechtliche Umsetzung dieser Prämissen fehlerhaft, so drohen insbesondere wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten, Schutzverbänden oder gar einzelnen Verbrauchern. Darüber hinaus können sogar öffentlich-rechtliche Bußgelder verhängt werden.

Demnach sollten Sie tunlichst die rechtlichen Erfordernisse beachten! An dieser Stelle sind zwingend drei rechtliche und technische Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Es muss mit Google ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden.
  2. In der Datenschutzerklärung muss darüber informiert werden, dass Google Analytics personenbezogene Daten verarbeitet und dass der Nutzer dieser Datenerfassung jederzeit widersprechen kann – dies auch mittels Opt-Out-Möglichkeit. Eine solche Opt-Out-Möglichkeit muss folglich angeboten werden. Zudem sollte auf die Deaktivierungsmöglichkeit mittels Add-On verlinkt werden.
  3. Mit einer Einstellung im Google Analytics-Programmcode muss Google der Auftrag zur Kürzung der IP-Adressen geben werden. In diesem Kontext muss auf den Seiten, auf denen Google Analytics eingebunden ist, der Google Trackingcode um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzt werden. (sog. IP-Masken-Methode)

Eine Datenschutzerklärung ist für jede Seite, die Datenverarbeitet, quasi Pflicht. Diese Erklärung muss bei Nutzung des Services Google Analytics speziell auf diese und die weiteren Besonderheiten der einzelnen Seite abgestimmt werden.

Wir raten daher zur Verwendung von standardisierten Datenschutzerklärungen ab und empfehlen die Erstellung einer individuellen, auf den Einzelfall abgestimmten Erklärung um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gerne stehen wir hierzu beratend zur Seite und erstellen bei Bedarf eine umfängliche Datenschutzerklärung.

Diese und weitere Informationen zum Datenschutzrecht und Google Analytics erhalten Sie uns unserem Blog: http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/

Updates zu diesem Thema finden Sie auch im speziellen Google Analytics Beitrag: http://e-commerce-kanzlei.de/die-rechtskonforme-nutzung-von-google-analytics-datenschutzerklaerung-vertrag-opt-out-und-ip-masken-methode/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung bei Abmahnungen:

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter der rechts angegebenen Telefonnummer:

Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 07/2016


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