Abmahnung von der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP - Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die KTM AG weltweiter Anbieter von Krafträdern ist und hochwertige Motorräder für verschiedenste Verwendungsbereiche entwickelt und vertreibt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen auch eine Vielzahl von Zubehörteilen und Merchandise-Artikeln unter der weltweit bekannten Marke „KTM“ anbietet.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet und die hierbei folgende Verwendung der Marke „KTM“ wird der folgende Vorwurf erhoben:

„Die von Ihnen angebotenen Produkte stammen nicht von unserer Mandantin und die Herstellung ist nicht von ihr autorisiert.

(…)

Als Hersteller bzw. Verkäufer dieser Fälschungen profitieren Sie von der Anziehungskraft, dem Ruf und Ansehen der bekannten Marke KTM, ohne hierfür eine finanzielle Gegenleistung oder eigene Anstrengungen machen zu müssen. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann unsere Mandantin von Ihnen Unterlassung und Schadensersatz verlangen.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird Gelegenheit gegeben, die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer angemessen abgesicherten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Des Weiteren wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass er unter Vorlage von Belegen Auskünfte zu erteilen habe. Im Übrigen wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass er Rechtsanwaltskosten zu erstatten habe. Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht entsprechende Verpflichtungen vor, wobei die Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 300.000,00 Euro geltend gemacht werden (insgesamt 4.120,50 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie möglichst schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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