Abmahnung von Empressia GmbH und Preu Bohlig Partner Rechtsanwälte

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Seit einiger Zeit berichten wir über markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohlig Partner. Aktuell wurde uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig Partner vorgelegt, welche im Namen der Empressia GmbH ausgesprochen wurde. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen der Rechtsanwälte Preu Bohlig informiert:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kanzlei-preu-bohlig-und-partner-und-mo-streetwear-gmbh_093658.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenverletzung-mo_078940.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/grenzbeschlagnahme-und-abmahnung-louis-vuitton-durch-preu-bohlig-partner_074167.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-preu-bohlig-parner-yarda-tekstil-konfeksiyon-sanayi-ve-ticaret-limited-sirketi_093328.html

Gegenstand der Abmahnung der Empressia GmbH und Rechtsanwälte Preu Bohlig Partner

Die aktuelle Abmahnung der Empressia GmbH richtet sich gegen eine angebliche Verletzung der Wort-/Bildmarke „empressia“ durch eine Amazon Angebot, welches das Zeichen Empressia im Titel des Angebotes führt.

Da Kunden von Amazon wissen, dass die Marke regelmäßig unter der Angabe „von…“ dargestellt wird, stellt sich bei der Aufnahme eines Wortes im Titel eines Amazon-Angebotes immer die Frage nach einer markenmäßigen Benutzung.

Diese ist ausgeschlossen, wenn das Zeichen nicht als Herkunftshinweis in Bezug auf ein Unternehmen verwendet wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Zeichen beschreibenden Charakter hat und oder von Verkehr als sonstige Angabe erkannt wird. In der uns vorliegenden Abmahnung fordern die Rechtsanwälte von Preu Bohlig Partner namens der Empressia GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sieht die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.100 € vor.

Die Kosten der Abmahnung sind noch nicht angegeben. Folgen aber in der Regel umgehend, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – was ist zu tun?

Wir empfehlen, dass Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung beauftragen. Nicht immer ist eine Abmahnung berechtigt. Gerade bei der Nutzung von Marken auf der Handelsplattform Amazon kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Betroffen Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben. Da auf der Handelsplattform Amazon Angebote auch durch Dritte geändert werden können, ist eine fachanwaltliche Prüfung und ggf. Änderung der Unterlassungserklärung aus unserer Sicht Pflicht. Darüber hinaus ist jedem Amazon-Händler, der sich an fremde Angebote in zulässiger Weise anhängt, dringend zu empfehlen, seine Angebote zu dokumentieren. Nur so können Manipulationen nachgewiesen werden.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung?

Unsere Leistung im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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