Abmahnung von Schmid & Stillner für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Schmid & Stillner für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. aus Stuttgart vorgelegt. 

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir haben bereits mehrere tausend Abmahnungsfälle bearbeitet und kennen die Gegner regelmäßig bereits. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-schmid-stillner-fuer-die-verbraucherzentrale-baden-wuerttemberg-ev_156869.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-verbraucherzentrale-baden-wuerttemberg-schmid-stillner-rechtsanwaelte/

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.? 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. wirft dem Abgemahnten in ihrem Schreiben ein unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten vor.

Gegenstand der Abmahnung ist zuallererst die angeblich bestehende Aktivlegitimation des Vereins. Darunter versteht man die Befugnis einer Rechtsperson, Klagen zu erheben bzw. Abmahnungen auszusprechen. Da der Verein nicht selbst in Wettbewerb zu dem abgemahnten Unternehmen stehe, ergebe sich die Aktivlegitimation für diesen stattdessen aus § 4 UKlaG und einer Bescheinigung des Bundesverwaltungsamts Köln. 

Weiterhin wird dem Adressaten der Abmahnung genauer ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgeworfen. Eine Inhaltskontrolle habe ergeben, dass der abgemahnte Online-Händler in seinen AGB einen falschen Verbraucherbegriff (§ 13 BGB) verwendet habe. 

Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist nach der neuen Definition des § 13 BGB nämlich bereits derjenige, der Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend, nicht ausschließlich, weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. 

Daraus folge eine unzulässige Einschränkung des Kreises der Verbraucher und damit eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 BGB. 

Dem Abgemahnten wird für den Fall der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR angedroht. Des Weiteren lautet die Forderung auf Erstattung der Kosten der Abmahnung i. H. v. 202,30 EUR (brutto).

Wie sollte der Adressat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. reagieren?

Dem Abgemahnten ist zu empfehlen, auch eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen zu respektieren. Hält man sich nicht daran, drohen in häufigen Fällen weitere gerichtliche Schritte, die meistens vermeidbar sind.

Entscheidet der Mandant sich, ein Unterlassungsversprechen abzugeben, sollte dazu ein Fachanwalt aufgesucht werden. Mit dessen Hilfe kann vermieden werden, dass das strafbewehrte Versprechen nicht über das hinausgeht was unbedingt nötig und gleichzeitig kein Anlass zur Klage der Gegenseite geschaffen wird.

Auch von einer Kontaktaufnahme aus Eigeninitiative ist sehr abzuraten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht ein ungleiches Kräfteverhältnis zwischen dem Abgemahnten und den Rechtsvertretern der Gegenseite. Diese können unbedachte Äußerungen der schwächeren Seite im Falle eines Prozesses zum Nachteil ihrer Verteidigung verwenden.

Gerade bei Verstößen im Internet ist eine rechtssichere Erledigung der Angelegenheit durch eine vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärung kaum möglich. Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln, damit aus der Abmahnung nicht noch eine „Kostenfalle“ in Bezug auf etwaige Vertragsstrafen wird:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.  Wir verfügen über die Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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