Abmahnung von VSM Deutschland GmbH und Marquardt Rechtsanwälten – Werbung mit Garantie

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Die Marquardt Rechtsanwälte aus Berlin vertreten erneut die VSM Deutschland GmbH bei einer Abmahnung wegen einer unzureichenden Garantieangabe. Wir haben bereits mehrere Mandanten in diesen Fällen vertreten und kennen die Abmahnung sowie die Gegner:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/uwg-abmahnungen-der-vsm-deutschland-gmbh-durch-die-kanzlei-v-nieding-ehrlinger-marquardt_064820.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vsm-deutschland-gmbhmarkenrechtunlauterer-wettbewerb_041099.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/uwg-abmahnung-vsm-deutschland-gmbh-durch-die-kanzlei-v-nieding-ehrlinger-marquardt_062817.html

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Die zivilrechtlichen Informationspflichten von gewerblichen Verkäufern gegenüber Verbrauchern sind besonders im Onlinehandel relevant, da der Verbraucher nicht wie in einem Geschäft die Produkteigenschaften erfragen kann. Daher haben wir aktuell mehrere Abmahnungen erhalten, in denen Mitbewerber die pauschale Angabe einer Garantie abgemahnt hatten. In dieser konkreten Abmahnung mahnt die VSM Deutschland GmbH ab. Sie gehöre zur Firmengruppe VSM Group AB, Schweden und der SVP World Wide. Die S(inger)V(iking)P(faff) sei Herstellerin und einer der weltweit bekannten Marken von u. a. Haushaltsgeräten. Sie sei auch im Versandhandel tätig. Der Abgemahnte sei als Mitbewerber ebenfalls geschäftsmäßig im Versandhandel ähnlicher Waren tätig.

Was wirft die VSM Deutschland GmbH dem Abgemahnten vor?

Auf der Internetplattform eBay habe er als Verkäufer in seinen Angeboten „1 Jahre Garantie“ bzw. „2 Jahre Garantie“ angegeben ohne Näheres zur Garantie auszuführen. Dies sei wettbewerbswidrig, da gem. § 477 Abs. 1 BGB im Verbrauchsgüterkauf zwischen Unternehmern und Verbrauchern Sonderbestimmungen gelten. Garantieerklärungen müssten u. a. Informationen zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers enthalten sowie u. a. den Inhalt der Garantie genau bestimmen. Es handele sich bei der Angabe des Abgemahnten um eine Garantieerklärung, da das Angebot ein „Sofort-Kaufen-Angebot“ und somit ein verbindliches Angebot i. S. d. § 6 Nr. 2 der Geschäftsbedingungen von eBay sei und keine bloße Werbung mit einer Garantie. Da die Angaben vor Vertragsschluss unzureichend erfolgten, sei dieses Verhalten des Abgemahnten wettbewerbswidrig. Da § 477 BGB eine Marktregelungsvorschrift sei, liege ein Wettbewerbsverstoß des Abgemahnten vor, §§ 3, 3a UWG.

Das fordert die VSM Deutschland GmbH

Die Marquardt Rechtsanwälte aus Berlin machen im Namen ihrer Mandantin einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG geltend. Daher müsse der Abgemahnte zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Er habe auch die der VSM Deutschland GmbH entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Diese richten sich nach einem Streitwert i. H. v. 22.500 €.

Wir regeln Ihre Abmahnung für Sie

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird, raten wir Ihnen zu einer zeitnahen Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sie sollten nach unserer Erfahrung die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne eine rechtliche Beratung unterzeichnen sowie keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Die juristischen Herausforderungen im Wettbewerbsrecht und Internetrecht kann ein Fachanwalt am besten meistern. Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen.

Unsere Kanzlei

Dr. Wallscheid & Drouven sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht für Sie tätig. Seit Jahren bearbeiten wir jährlich in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z. B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z. B. Internetrecht) viele hundert Mandate. Wir kennen in der Regel die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular zu, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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