Abmahnung wegen des Films “Bad Times at The El Royal"

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Filmtitels „Bad Times at The El Royal“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für den Mysterie-Thriller „Bad Times at the El Royal“. In diesem treffen sieben merkwürdige, einander unbekannte Personen in einer Nacht des Jahres 1969 im heruntergekommenen Hotel El Royale aufeinander und es werden dunklen Geheimnisse und Pläne offenbar.

Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Damit verpflichten Sie sich zur Zahlung der angegebenen Vertragsstrafe und der vollständigen Abmahn- und Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung).

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema