Abmahnung wegen Nachahmung? Wann ist eine Nachahmung verboten?

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Abmahnung von Longchamp wegen Nachahmung der "Le Pliage"-Tasche?

Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, die als Händler vom Schmuck, Modeaccessoires oder (Hand-)Taschen eine Abmahnung erhalten haben, die nicht auf eine Marken- oder Kennzeichenrechtsverletzung, sondern auf eine unzulässige Nachahmung eines Produkts gestützt wird.

So mahnt aktuell zum Beispiel wieder das französische Unternehmen Longchamp wegen des Verkaufs von Taschen, die sich als Nachahmung der berühmten „Le Pliage“-Tasche darstellen könnten, ab.

Was ist „Nachahmung“ und wann ist Nachahmung verboten?

Die Nachahmung erfolgreicher Produkte ist nicht grundsätzlich verboten, sondern ein Motor des (erwünschten) Wettbewerbs, der Wirtschaft und der Weiterentwicklung und Innovation.

Grenzen der Nachahmungsfreiheit

  1. Verboten ist eine Nachahmung, wenn sie Schutzrechte Dritter, wie Marken- und Kennzeichenrechte oder Urheberrechte verletzt.
  2. Verboten ist die Nachahmung, wenn Sie in unzulässiger Weise geschützte Geschäftsgeheimnisse Dritter verwendet.
  3. Und verboten ist eine Nachahmung, wenn das nachgeahmte Produkte unter Verletzung des sog. wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes die wettbewerbliche Eigenart und Bekanntheit anderer Produkte übernimmt und kopiert. Eine wettbewerbliche Eigenart haben nach den Maßstäben der Rechtsprechung solche Produkte, deren „konkrete Ausgestaltung oder bestimmten Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen“.

Verboten sind also Nachahmungen, die

  • eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft der Produkte herbeiführen
  • die Wertschätzung der nachgeahmten Produkte ausnutzen oder beeinträchtigen
  • oder basieren auf unredlich erlangten Kenntnissen und Unterlagen entstanden sind.

Abmahnungen sind Anwaltssache: 

Wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht oder Markenrecht erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmen und Unternehmer in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts. Sprechen Sie uns an!

Foto(s): Frank Beer

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