Abofalle: Brancheneintrag (Digi Medien GmbH)

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Aktuell werden durch die Digi Medien GmbH vermehrt Branchenbuch-Formulare versendet. In Zusammenhang mit diesem Business Eintrag wird darum gebeten die eigenen Firmendaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Es wird der Eindruck erweckt, dass dadurch nur ein bereits bestehender Branchenbucheintrag korrigiert wird. Damit tappt der Empfänger schon in die Abofalle!


Vertragsschluss

Im hektischen Alltag wird der erhaltene Eintrag, der in der Regel immer mindestens eine Falschangabe enthält, vom Empfänger korrigiert und zurückgesendet. Das Formular sieht seriös und amtlich aus, sodass das „Kleingedruckte“ nicht allzu viel Beachtung findet.

Jedoch wird darin erklärt, dass mit der Unterzeichnung das Angebot der Digi Medien GmbH angenommen wird und das Dokument zugleich als Auftrag und Vertragsdokument gelte.

Tatsächlich handelt es sich aber um ein behörden- und kammerunabhängiges Angebot eines US-amerikanischen Unternehmens (Digi Medien GmbH LLC, 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware).


Zweijährige Laufzeit

Mit der Unterschrift entsteht laut dem Kleingedruckten ein Vertrag zwischen der Digi Media GmbH und dem Empfänger mit einer Laufzeit von 2 Jahren zu einer Eintragungsgebühr von 899 Euro pro Jahr. Außerdem verlängere sich der Vertrag über die zweijährige Laufzeit hinaus, automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werde.

Immerhin besteht die Möglichkeit des Widerrufs binnen 14 Tagen nach der Rücksendung des Formulars.


Forderungseintreibung durch Inkassounternehmen

Unmittelbar nach dem Ablauf dieser 14-tägigen Frist beginnt die Digi Media GmbH, sofern der Betroffene nicht zahlt, zu mahnen.

Im Anschluss daran meldet sich auch schon ein Inkassounternehmen bei dem Betroffenen, welches von der Digi Media mit der Forderungsbeitreibung beauftragt wurde. Auch diese Inkassounternehmen setzen kurze Zahlungsfristen, schlagen weitere Inkassogebühren auf oder unterbreiten Vergleichsangebote.


Was ist zu tun?

Sollten Sie eine Rechnung über einen solchen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag erhalten haben, sollten sie diese auf keinen Fall ignorieren. Allerdings sollten Sie auf etwaige Vergleichsangebote der Inkassounternehmen nicht eingehen. Wir empfehlen Ihnen die Angelegenheit zunächst von einem fachkundigen Rechtsanwalt vollumfänglich überprüfen zu lassen.

Oftmals können die geltend gemachten Forderungen auch außergerichtlich abgewehrt werden.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen als spezialisierte Kanzlei die Einzelheiten der Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Melden Sie sich bei uns!

Tel. 0251 397760

Mail: service@kanzlei-ruhoff.de




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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