Veröffentlicht von:

adcada GmbH: Nach Insolvenzantrag - BaFin fordert Anleger zur Forderungsanmeldung auf

  • 2 Minuten Lesezeit

Insolvenzantrag versus BaFin - Abwickler ?

Es muss davon ausgegangen werden, dass die adcada GmbH - Geschäftsführung mit ihrem Insolvenzantrag die Flucht nach vorn angetreten ist, um der Abwicklung durch die BaFin zu entgehen. Offenbar glaubt man daran, über den Insolvenzverwalter die Dinge doch noch steuern zu können. Jedenfalls wurde bereits lange vor der Eigeninsolvenzantragstellung am 22.09.2020 der BaFin - Abwickler bestellt. Es spricht vieles dafür, dass Herr Kollege Brinkmann auch vorläufiger Insolvenzverwalter wird.

 

Der Wortlaut der heutigen Meldung der BaFin ist eindeutig:

28.09.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts 

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. September 2020 zur Abwicklung des durch die Adcada GmbH, Bentwisch, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt. Die Adcada GmbH nahm Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt, Gerhard Brinkmann, c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Schillerstraße 18, 18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Welche Anleger sind betroffen?

Hierzu die BaFin – Meldung vom 16.04.2020

16.04.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Welche Kapitalanlage ist betroffen?

Betroffen sind die eingezahlten Beträge für die Immobiliendarlehen adcada.money Hypozins. Wegen Gesetzesverstoß sind diese Geschäfte daher nichtig.
 

Was ist zu veranlassen? 

Nicht nur die Forderungsanmeldungen sondern auch die Kündigungen und die Verwertung der Grundschulden sollten zum richtigen Zeitpunkt veranlasst werden. Bekannt sind uns geworden die Grundstücke in Rostock  Friedhofsweg 47 (Kanzleisitz adcada.law, RA T.Arndt), Bei der Tweel 1 und Am Strom 81. 

Während Forderungsanmeldungen sicherlich jeder Anleger mittels eingeschriebenen Brief an Kollegen Brinkmann hinbekommt, ist die Durchsetzung der Grundschulden komplizierter. Um jegliche Rechtsunsicherheiten auszuschließen, bieten wir den Anlegern natürlich ein Gesamtpaket an.

Jedenfalls die nächsten zwei Tage müssen an den Kollegen Brinkmann als Abwickler keine Anmeldungen geschickt werden, da sowieso über den zusätzlichen Eigeninsolvenzantrag zu entscheiden ist. Jetzt wird ersteinmal der vorläufige Insolvenzverwalter bestimmt und dann von diesem Insolvenzeröffnungsgründe geprüft und bei Vorliegen das Verfahren eröffnet. Danach werden sowieso alle Gläubiger/Anleger zur Forderungsanmeldung angeschrieben. 


Gern sind wir ihnen jetzt und auch später für die Durchsetzung ihrer Forderungen und Grundschulden behilflich. 

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Reime

Beiträge zum Thema