Air Berlin: Gläubigerversammlung der Anleihe 2011/2018

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Auf der Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz 2009 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC wegen der Anleihe 2011/2018 des Amtsgerichts Charlottenburg (AZ: 36 a IN 4301/17) vom 22. November 2017 in Berlin wurde als gemeinsamer Vertreter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewählt. Es ist die Keos GbR, bestehend aus dem Bankkaufmann Frank G., München, und dem Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. M., München. Diese Gesellschaft bürgerlichen Rechtes war speziell für diese Gläubigerversammlung gegründet worden. Sie wurde mit 99 % der Stimmen gewählt.

Vertreten waren auf der Versammlung ca. 21 Millionen € des Anleihekapitals. Es gab nur einen Kandidaten für die Wahl des gemeinsamen Vertreters.

Im Gläubigerausschuss befinden sich derzeit für die Arbeitnehmer die Eurowings GmbH, die Bundesagentur für Arbeit und ein Vertreter der SdK für die Anleihegläubiger.

Anwesend waren nur ca. 45 Anleger. Insgesamt sollen ca. 8000 Anleger betroffen sein. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Nach längerer Diskussion über die Kosten für den gemeinsamen Vertreter sicherte die Keos GbR zu, dass durch die Beauftragung bzw. die Wahl keine Kosten für die Anleihegläubiger entstehen würden. Das Gericht nahm diese Erklärung zu Protokoll.

Die freie Masse wird derzeit auf 33 Millionen € geschätzt. Die Verfahrenskosten werden mit 5,5 Millionen € angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich unter anderem um Anleihekapital in Höhe von 1 Milliarde €. Das ist die englische Anleihe. Nach englischem Recht gibt es keinen gemeinsamen Vertreter.

Deutsche Anleihe beläuft sich auf ca. 225 Millionen €. Die Gesamtverbindlichkeiten beliefen sich auf 2,2 Mrd. Euro.

Die Air Berlin PLC ist die Komplementärin der Air Berlin Luftfahrt KG. Dort spielte sich das operative Geschäft ab.

Seit 2006 hatte die Air Berlin keine Gewinne mehr gemacht. Man lebte nur von Mitteln aus den Arabischen Emiraten. Als bekannt wurde, dass Air Berlin bis 2018 eine weitere dreistellige Millionensumme benötigt, stieg Etihad aus.

Für eine Mehrung der Insolvenzmasse sah der Sachwalter zwei Bereiche:

Zum einen sei eine Zuführung des Kaufpreises der Lufthansa in Höhe von 25 Mio. Euro zu erwarten. Hier bestehe allerdings ein Absonderungsrecht zu Gunsten der KfW wegen des Massekredites im Übrigen. Außerdem gäbe es hier noch EU-kartellrechtliche Probleme. Der Vertrag liege zur Genehmigung in Brüssel.

Ferner sei eine Zuführung durch Anfechtungen möglich. Es gehe um die Anfechtung von Finanzierungsverträgen mit der Etihad. Hier könnte man möglicherweise relativ schnell mit 15 - 18 Mio. € rechnen, falls eine Einigung zustande komme. Ansonsten bliebe nur die Klage. Die Frage sei dann offen, wo und nach welchem Recht die Ansprüche geltend zu machen seien. In Betracht komme als Gerichtsstand Deutschland, England oder die Arabischen Emirate.



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