Alphapool GmbH: Insolvenz - Wie geht es weiter?
- 4 Minuten Lesezeit
Fast täglich erreichen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB Anrufe und Mails von betroffenen Anlegern der Alphapool AG (jetzt Alphapool GmbH mit Sitz in Leipzig). Die erste Frage lautet fast immer, ob die Alphapool GmbH tatsächlich ein Insolvenzverfahren beantragt hat. Die Antwort lautet: Ja. Mit Beschluss vom 23.04.2015 hat das Amtsgericht (AG) Leipzig das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphapool GmbH eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Bauch mit der Erstellung des Insolvenzgutachtens beauftragt.
Das vorläufige Insolvenzverfahren trägt das Az. 403 IN 840/15. Ob es ein Insolvenzverfahren gibt, hängt von den Feststellungen in diesem Gutachten ab. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es nur dann, wenn ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Hier bleiben das Gutachten und das Ergebnis abzuwarten. In der Regel benötigt ein Insolvenzverwalter einige Wochen um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Die betroffenen Anleger sollten wissen, dass die Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren aber nicht die einzige Möglichkeit ist.
Geschäftsmodell der Alphapool AG mehr als fragwürdig
Das von der Alphapool AG (jetzt Alphapool GmbH) betriebene Geschäftsmodell ist mehr als fragwürdig. Das Geschäftsmodell „Aufkauf von Lebensversicherungs- und Bausparverträgen“ zählte zu den erfolgreichen Tätigkeiten Firma Alphapool GmbH – früher Alphapool AG. Kunden wurde versprochen, die unrentablen Lebensversicherungsverträge oder Bausparverträge abzukaufen und ihnen dafür über die nächsten Jahre eine laufende monatliche Rückzahlung zu zahlen. „Jetzt verkauft man seine Versicherungsverträge nicht einfach so. Alphapool versprach vielmehr zum Ende der Laufzeit fast den doppelten Betrag des Rückkaufswertes. So konnte die Alphapool AG zahlreiche Kunden überzeugen, sich von ihren Versicherungsverträgen mit mageren Verzinsungen zu trennen“, so die Berichte der Betroffenen an Rechtanwältin Danuta Wiest.
Die Kunden haben der Alphapool AG ihre Lebens-, Renten- und auch Bausparversicherungen verkauft.
Die Verträge wurden dann gekündigt und die seinerzeitige Alphapool AG erhielt den Rückkaufswert. Dieser Rückkaufswert sollte für Investitionen seitens Alphapool verwendet werden. Mit anderen Worten: Die Alphapool hat fremde Gelder für eigene Investitionen entgegengenommen. Dieses Geschäftsmodell, wie es von der Alphapool AG betrieben wurde, stellt jedoch ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft dar. Über eine Erlaubnis verfügt die Alphapool GmbH (früher Alphapool AG) nicht.
Rechtsanwältin Danuta Wiest weist auf das erhöhte Risiko der fehlenden Solvenzaufsicht hin. Diese besteht bei dem Alphapool Geschäftsmodell nicht, ganz im Gegensatz zu einer Lebensversicherungsgesellschaft oder einer Bausparkasse. „Für den betroffenen Anleger bedeutet ein solches Geschäftsmodell somit gleichzeitig auch das Risiko des Totalverlustes. Besonders hart empfinden die betroffenen Anleger und ihre Familien, dass damit auch ein Verlust ihrer anfänglich in die Lebensversicherungen und sonstigen Verträge investierten Gelder verbunden ist“, so Rechtsanwältin Wiest.
Welche Möglichkeiten bestehen zur Geltendmachung von Ansprüchen?
Die betroffenen Anleger stehen nun vor der Frage: Was tun – besteht Hoffnung auf Rettung? „Die fehlende Erlaubnis eröffnet Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlich Handelnden. Diese Ansprüche können unabhängig vom vorläufigen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Oftmals gilt es auch zu klären, inwieweit die Vermittler über Chancen und Risiken aufgeklärt haben. Auch hier können Schadensersatzansprüche begründet sein“, so Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB. Erfahrungen in ähnlichen Fällen bestätigen, dass betroffene Anleger individuell ihre Chancen auf Ansprüche durch einen erfahrenen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen sollten. Gerne stellen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines ersten Gesprächs dar.
Schadenersatz vom Vermittler ist oft nicht der Königsweg
Ob Schadenersatzansprüche bestehen und wie hoch diese Schadenersatzansprüche einzuschätzen sind ist unklar. Das gilt auch für die Haftung von Hintermännern, faktischen Geschäftsführern oder Vorständen. Häufig sind einzelne Personen wirtschaftlich nicht leistungsfähig genug um in solchen Schadensfällen nennenswert Schadenersatz zu leisten. Danuta Wiest dazu: „Unseren Mandanten ist nicht geholfen mit sinnlosen Gerichtsverfahren, die weitere Kosten verursachen! Wir setzen vorerst auf Informationen und Transparenz, dann loten wir Vergleichsmöglichkeiten aus und versuchen ähnlich wie in anderen Fällen ein Planinsolvenzverfahren anzustreben. Nach bisherigen Informationen und Beteuerungen des Vorstands bzw. der Geschäftsführung sind die Mittel, die die Mandanten der Alphapool zur Verfügung gestellt hat, angelegt worden. Das heißt also nicht, dass die Firma Alphapool GmbH vermögenslos ist. Wir werden das Verfahren rund um die Insolvenz ordentlich und fachkompetent begleiten.“
Pressekontakt/ViSdP:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de
Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.
Artikel teilen: