Amtsärztliche Untersuchung – Feststellung der Dienstfähigkeit

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Oftmals wird bei Beamtinnen und Beamten nach einiger Zeit der Krankheit und den damit zusammenhängenden Zweifeln des Dienstherrn an der noch vorhandenen Dienstfähigkeit eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet.

Fraglich ist, inwieweit eine solche Untersuchung verbindlich ist und der Beamte sich weigern kann, die ärztliche Untersuchung durchzuführen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Beamte zum Dienstherrn in einem Dienst- und Treuverhältnis steht. Auch die Rechtsprechung sieht überwiegend eine solche Anordnung als zulässiges Mittel des Dienstherrn an, so dass ein Beamter grundsätzlich einer solchen Anordnung Folge leisten muss. Die Gerichte halten eine solche Anordnung zudem überwiegend nicht für einen sogenannten Verwaltungsakt, so dass Widerspruch und Klage gegen die Anordnung unzulässig sind. Vielmehr stellt eine solche Anordnung eine Weisung des Dienstherrn dar. 

Nur bei einer rechtswidrigen Anordnung kann sich der Beamte weigern. Insbesondere muss die Behörde begründen, warum sie an der Dienstfähigkeit zweifelt. Sie muss also Tatsachen angeben, warum sie an der Dienstfähigkeit zweifelt. Die Auffassung des Dienstherrn muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Ebenso muss aus der Begründung hervorgehen, in welcher Art und in welchem Umfang eine solche Untersuchung erfolgen wird. Der Umfang der Untersuchung darf nicht allein dem Amtsarzt überlassen werden. Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, eine umfassende Prüfung durch einen Spezialisten vorausgesetzt, bestehen durchaus Chancen, die Anordnung anzugreifen.

Weigert sich ein Beamter dagegen (zu Unrecht) einer solchen Weisung Folge zu leisten, kann dies einerseits zu seinen Lasten gehen und es kann sogar auf seine Dienstunfähigkeit geschlossen werden. So sieht es jedenfalls ein Teil der Rechtsprechung. Außerdem kann eine Weigerung, wie bei anderen Dienstverstößen, mit einem Disziplinarverfahren sanktioniert werden.

Deshalb ist bei solchen Weisungen anwaltliche Hilfe sinnvoll, insbesondere um zu prüfen, inwieweit die Weisung rechtmäßig ist und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen bzw. wie eine vorzeitige (zwangsweise) Frühpensionierung verhindert werden kann.


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