Anti Frauendiskriminierungsanwalt: Frauenrechte sind Menschenrechte!

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 Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männer garantiert ist, wird auch bei uns häufig Gewalt gegen Frauen angewendet. Während bei der psychische Gewalt die Opfer körperliche Schaden tragen, sind bei psychischen Gewalt die Frauen beleidigt, beschimpft, bedroht, diskriminiert, belogen und müssen sogar als Opfer mitspielen. Dieses zu bekämpfen und die Mechanismen, wie man diese Art der Gewalt beseitigen könnte, sind noch mehr an Hand praktischer Beispiele gerichtlichen Entscheidungen darzustellen.

Dabei können herausgestellt werden, dass Gewalt gegen Frauen viele Facetten hat – von verbalen Angriffen bis hin zu brutalen physischen Attacken, von Psychoterror bis zur offenen Gewalt. Viele dieser Marginalisierungen und Diskriminierungen werden häufig öffentlich kaum sichtbar, so z.B. verweigerter Zugang zu Bildung oder gar Verhinderung gesellschaftlicher Teilhabe.

Tatsache ist, dass über 50% aller erwerbstätigen Frauen im Dienstleistungssektor beschäftigt sind. Nach wie vor verfügen Frauen in den westlichen Ländern über geringere Einkommen als Männer. In der Industrie erzielen vollzeitbeschäftigte Arbeiterinnen lediglich 70%, in Handel und Industrie erzielen weibliche Angestellte nur 60% der durchschnittlichen Männerverdienste. Zu den Mitursachen zählen u.a. der schlechtere Zugang zu Führungspositionen, Tätigkeiten ohne tarifliche Zuschläge und Lohndiskriminierungen wegen des Geschlechts. Bedingt durch traditionelle erziehungsbedingte Berufsunterbrechungen werden Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten weiter verschlechtert, da Frauen damit häufig auf die Rolle der ,,Zuverdienerin" festgelegt werden.

Damit ist eine wesentliche strukturelle Abhängigkeit von Frauen gegenüber Männern, die rechtlich und tatsächlich zu beseitigen sind.

Der im Grundgesetz enthaltene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 3 GG verbietet aber eine Benachteiligung der Frau bzw. Bevorzugung des Mannes, aus Gründen des Geschlechts. Nach diesem Gesetz sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Damit sollen Diskriminierungen ausgeschlossen werden, die auch Art. 3 Abs. 3 GG beinhaltet.

Genau hier setzt die Arbeit der Kanzlei Dr. Dr. Iranbomy ein.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist Menschenrechtler und Ihr Antidiskriminierungsanwalt, wenn es um Ihr Recht geht!

Unser Erfolg ist Ihr Erfolg!

Ihr Anti-Frauen Diskriminierungsanwalt & Anti-Männer Diskriminierungsanwalt

Dr. Dr. Iranbomy

Foto(s): Anti-Frauen Diskriminierungsanwalt & Anti-Männer Diskriminierungsanwalt Dr. Dr. Iranbomy

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