anwalt.de-Insight: Wie sieht die ideale Rechtstipp-Einleitung aus?

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anwalt.de-Insight: Wie sieht die ideale Rechtstipp-Einleitung aus?
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

„Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“: Diesen Anspruch beim Verfassen von Rechtstipps zu verfolgen, lohnt sich. Ein griffiger Einstieg kann entscheidend sein, ob potenzielle Mandanten Ihren Beitrag in voller Länge lesen. Welche Art von Texteinstieg sich die Ratsuchenden genau wünschen und ob er immer auch eine kurze Zusammenfassung beinhalten sollte, haben wir für Sie herausgefunden.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

Im Frühjahr 2023 hat anwalt.de eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt. Ziel war es, ihre Erwartungen beim Thema Rechtsberatung eingehender zu beleuchten. An der Umfrage nahmen insgesamt 267 Personen teil. Sie wurden über den anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Was spricht Ratsuchende in der Rechtstipp-Einleitung am meisten an?

46 Prozent der Ratsuchenden finden in der Rechtstipp-Einleitung ein prägnantes Statement von Ihnen besonders attraktiv. Sie können also einen effektiven Blickfang kreieren, indem Sie klar Ihre Einschätzung bzw. persönliche Haltung zur behandelten Rechtsfrage ausdrücken. Auf diese Weise vermitteln Sie den Lesern von Anfang an Ihre Perspektive.

Weitere 31 Prozent der Befragten fühlen sich am meisten von einer an sie gerichteten Fragen – im wahrsten Wortsinn – angesprochen. Ob Sie dafür eine rhetorische Frage oder eine Suggestivfrage verwenden, die auf eine individuelle Antwort abzielt: Ihre Frage bewirkt, dass sich die Ratsuchenden gedanklich mit der Thematik auseinandersetzen und beim Lesen noch involvierter sind.

Fällt Ihnen ein passendes Sprichwort ein, das den Kern Ihres Rechtstipps trifft? In den Augen von 14 Prozent der Ratsuchenden stechen Redewendungen besonders hervor. Oder sind Sie eventuell auf eine beeindruckende Zahl aus einer Statistik gestoßen? 6 Prozent der potenziellen Mandanten würden sich diese explizit wünschen.

Tipp: Fokus auf den ersten Satz

Zusammen mit der Überschrift hat der erste Satz der Einleitung den größten Einfluss darauf, ob Ratsuchende Ihren Rechtstipp in Gänze rezipieren. Setzen Sie daher das Stilmittel Ihrer Wahl am besten gleich im Auftaktsatz ein – dort wirkt es am schlagkräftigsten. Weitere einfache Kniffe für eine Einleitung mit Sogwirkung finden Sie in einem gesonderten Beitrag.

Würden Ratsuchende einen Rechtstipp ohne Kurzzusammenfassung in der Einleitung weiterlesen?

Sie haben den ersten Satz für Ihren Rechtstipp entworfen – Wie sollte danach die Einleitung weitergehen? Je nach Thema Ihres Beitrags würden 82 Prozent der Ratsuchenden unter Umständen nur dann den gesamten Text lesen, wenn der Einstieg eine kurze Zusammenfassung beinhaltet. Für 4 Prozent der Befragten sollte jeder Rechtstipp solch ein Abstract bieten, 14 Prozent hingegen sehen es generell nicht als Notwendigkeit, um weiterzulesen.

Entscheiden Sie sich für eine Kurzzusammenfassung, können Sie sich dabei ganz einfach an den sieben W-Fragen orientieren: Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Dabei gilt die Faustregel: Oftmals ist weniger mehr. Zumeist genügen eine knappe Handvoll Sätze, um die W-Fragen zu klären.

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Testen Sie diese Ansätze für die Gestaltung des Rechtstipp-Einstiegs doch gleich selbst aus. Ihren Beitrag können Sie dann wie gewohnt über Ihr anwalt.de-Kundenkonto veröffentlichen.

anwalt.de hat eine Checkliste zusammengestellt, wie Ihnen das Schreiben der Rechtstipps noch leichter von der Hand geht. Bei individuellen Fragen rund um das Rechtstipp-Publizieren ist der Kundenservice von anwalt.de gern für Sie da.

(FPR; ZGRA)

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Foto(s): ©Adobe Stock/bnenin, ©anwalt.de/KGR

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