anwalt.de-Insight: Wie viel Zeit nehmen sich Ratsuchende, um Bewertungen zu lesen?

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anwalt.de-Insight: Wie viel Zeit nehmen sich Ratsuchende, um Bewertungen zu lesen?
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Durch Weiterempfehlungen zu neuen Mandaten: Online-Rezensionen sind ein entscheidender Pluspunkt in Ihrem Außenauftritt als Rechtsanwalt bzw. Kanzlei. Anwälte, die Bewertungen in ihrem anwalt.de-Profil präsentieren, erhalten bis zu dreimal mehr Anfragen. Doch wie viele Rezensionen sollten Sie mindestens haben? Wir haben Ratsuchende gefragt, wie lange sie sich in Ihre Bewertungen einlesen würden, bevor sie Sie erstmals kontaktieren.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

anwalt.de hat im Frühjahr 2023 eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt, um ihre Erwartungen und Verhaltensweisen im Rahmen der Rechtsberatung eingehender zu beleuchten. An der Erhebung nahmen insgesamt 267 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Wie lange nehmen sich Ratsuchende für das Lesen von Bewertungen eines Anwalts Zeit, bevor sie ihn kontaktieren?

Je mehr Bewertungen Sie sammeln, desto besser: Ratsuchende möchten sich in Ihren Online-Rezensionen eingehend über Sie informieren. Dafür nehmen sie sich die entsprechende Zeit.

48 Prozent der Befragten studieren Ihre Bewertungen mehr als 10 Minuten. Weitere 21 Prozent sind bereit, Ihre Rezensionen bis zu 10 Minuten zu lesen und 26 Prozent immerhin bis zu 5 Minuten. Insgesamt nur 5 Prozent der potenziellen Mandanten setzen sich dafür ein Zeitfenster, das bis zu 2 Minuten beträgt.

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So wächst Ihre Reputation einfach und nachhaltig

Jede neue Bewertung zählt. Am zielführendsten sammeln Sie diese, indem Sie aktiv auf Ihre Mandanten zugehen, nachdem Sie deren Anliegen zufriedenstellend gelöst haben – und sie um eine Bewertung auf anwalt.de bitten.

Nutzen Sie dafür die Verteilkärtchen von anwalt.de im praktischen Visitenkartenformat. Diese können Sie jederzeit kostenfrei beim Kundenservice ordern.

Sie möchten Ihre Mandanten lieber online um eine Rezension bitten? Verschicken Sie den Link zu Ihrer Bewertungsfunktion in einer E-Mail. Ihr individueller Link ist nach dem Schema https://www.anwalt.de/PROFIL-URL/bewertung-abgeben.php aufgebaut.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt aus Ihrem anwalt.de-Konto Bewertungseinladungen für Ihr Anwaltsprofil bzw. Bewertungseinladungen für Ihr Kanzleiprofil als E-Mail zu versenden. Bitte beachten Sie: Bevor Sie digitale Bewertungseinladungen verschicken, sollten Sie zuvor das Einverständnis des Empfängers einholen.

Sie haben Fragen zum Thema Bewertungseinladungen und Reputationsmanagement? Der Kundenservice von anwalt.de ist gern für Sie da.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Reputation als Anwalt nachhaltig managen und welche Stellschrauben für die Mandantengewinnung außerdem entscheidend sind.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio, ©Adobe Stock/Arthur Shevtsov, ©anwalt.de/KGR

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