April 2021: Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG durch Kanzlei Dr. Bahr / TÜV

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Mir liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr durch Frau Rechtsanwältin Kathrin Silge für die Quante-Design GmbH & Co. KG vor. Das Unternehmen verkauft insbesondere Sonnenschirme und hat sich auch durch die Abmahnung von Wettbewerbern mit angeblich fehlerhaften Werbungen mit TÜV-Siegeln hervorgetan.

1. Was ist passiert?

Die Quante-Design GmbH & Co. KG verlangt vom Abgemahnten, den Hinweis auf ein TÜV-Siegel zu unterlassen. Die Abmahnerin will im vorliegenden Fall den Hinweis in einem pdf-Katalog auf einer Unterseite der Website des Abgemahnten gefunden haben.

2. Was wird gefordert?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer "strafbewehrten Unterlassungserklärung" gefordert. Der Gegenstandswert wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Es wird eine Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 EUR inkl. 19% USt. gefordert.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Ich gehe davon aus, dass Sie als Leser dieses Rechtstipps ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr erhalten haben; möglicherweise ebenfalls wegen angeblich unzutreffender Werbung mit einem TÜV-Siegel.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, in den auch das hier relevante Wettbewerbsrecht fällt. Ich habe in über 15 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt und bin bundesweit für Sie tätig.

4. Was Sie nicht tun sollten

  • Kontaktieren Sie nicht die Quante-Design GmbH & Co. KG oder deren Prozessbevollmächtigte!
  • Geben Sie einstweilen keine Erklärung ab!
  • Zahlen Sie vorläufig keine Abmahnkosten!

5. Warum DAMM LEGAL?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschuzt und außerdem Fachanwalt für IT-Recht. Ich habe zu einem Thema aus dem Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Ich habe über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und ich habe mehrere Verfahren aus unterschiedlichen Bereichen bis zum Bundesgerichtshof begleitet. In meinem Tätigkeitsbereich sicher ich u. a. auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die immer wieder um neue Einträge ergänzt werden.

Ich würde mich freuen, auch Sie vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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