Auch eine Abmahnung von der Unicorn Energy AG wg. „EnergyTube“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der Unicorn Energy AG wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „EnergyTube“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Rechte an der Marke „EnergyTube“ verwiesen, welche unter anderem für Akkumulatoren und Batterien registriert worden ist.

Im Weiteren wird unter Verweis auf ein konkretes Angebot im Internet erfolgende Vorwurf erhoben:

„Das von Ihnen verwendete Zeichen ist mit dem von uns als Wortmarke geschützten Zeichen identisch, das von Ihnen beworbene und beschriebene Produkt bzw. Duckbestandteil fällt zudem unmissverständlich in den vorgenannten Schutzbereich unserer Marke.

Eine solche Verwendung unserer Wortmarke stellt somit eine zumindest fahrlässig begangene Markenrechtsverletzung i.S.d. 14 Abs. 2 Markengesetz dar, sodass uns unproblematisch insbes. Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche gemäß §§ 14 Abs. 2 (Untersagung), Abs. 5 (Unterlassung), Abs. 6 (Schadensersatz), 19 Abs. 1 (Auskunft) MarkenG zustehen.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der angeschriebene Onlinehändler soll unter Fristsetzung

  • sämtliche der von ihm veröffentlichten Texte, Produktbezeichnungen oder Produktbeschreibungen sowie ggfls. Unterlagen, in welchen der Name „EnergyTube“ i.V.m. dem Schutzbereich der Marke (insbes. Batterie/Akkumulator) genannt wird, von seinem Internetauftritt entfernen und dies bestätigen,
  • eine hinreichend bestimmte Unterlassungserklärung abgeben
  • Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Ware/n geben.

Im Weiteren wird im Hinblick auf die Schadensersatzverpflichtung angeboten, im Falle der fristgemäßen Entfernung der Marke von den Internetseiten, der Abgabe einer ausreichend bestimmten Unterlassungserklärung und der Zahlung einer angemessenen Pauschalvergütung in konkret genannter Höhe auf eine weitere Verfolgung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zu verzichten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.

Meine Empfehlungen:

  1. Bei der Formulierung einer hinreichend bestimmten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich hierzu daher unbedingt fachkundig anwaltlich beraten.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Unicorn Energy AG wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „EnergyTube“ erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


Möglicherweise ebenfalls interessant für Sie:

Checkliste: Abmahnung erhalten - was tun?

Unterlassungserklärung: Die 10 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema