Auslands-Krankenversicherung AWP P&C bezahlt 14.000,- € für Behandlung in Thailand

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Die Auslands-Krankenversicherung AWP P&C hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Übernahme der Behandlungskosten für eine in Thailand durchgeführte Behandlung erklärt.

Unser Mandant hatte Ende letzten Jahres bei der Auslands-Krankenversicherung AWP P&C – ein Versicherungsunternehmen für Reisen und Auslandsaufenthalte im Konzern der Allianz – eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

Erkrankung im Thailand-Urlaub

Zu Weihnachten biss sich unser Mandant beim Essen im Thailandurlaub auf die Zunge. Diese Verletzung heilte nicht ab, sodass er schließlich einige Wochen später im „Bangkok Hospital“ in Pattaya/Thailand vorstellig wurde.  Die Rechnung für die Behandlungskosten reichte er bei der AWP P&C ein.

Ablehnung durch die Auslands-Krankenversicherung AWP P&C

Die Versicherung lehnte aber den Versicherungsfall mit Verweis auf eine vorgebliche Vorvertraglichkeit ab und begründete dies damit, dass unser Mandant bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages an der Zunge medizinisch behandelt wurde.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Er schrieb daher die Versicherung an und wies darauf hin, dass die angebliche Vorvertraglichkeit auf einem Missverständnis beruhte und die Versicherung dies bei hinreichender Prüfung auch hätte erkennen können.

Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Versicherung fragte daraufhin zwar noch einmal nach, ließ sich dann aber schließlich von der Richtigkeit des Vortrags überzeugen und erkannte den Versicherungsfall an.

„Wir freuen uns, dass das Verfahren nach einem Vierteljahr bereits wieder beendet ist und unser Mandant die ausstehenden Zahlungen erhalten hat.. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..


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