Autokartell der deutschen Autobauer? Schadensersatzansprüche für betroffene Autokäufer und Anleger

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein neuer Skandal mit womöglich gravierenden Konsequenzen erschüttert die deutsche Automobilindustrie. Aktionären und Kunden der Autobauer Daimler, Porsche Volkswagen, BMW und Audi drohen hohe Verluste und Schäden.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat in seiner Ausgabe Nr. 30/22.07.2017 berichtet, dass sich die fünf renommierten deutschen Automobilhersteller über Jahrzehnte im Rahmen der Fahrzeugentwicklung untereinander in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen und so ein illegales Kartell gebildet haben sollen. Zumindest ein Teil der Absprachen soll gegen geltendes Kartellrecht verstoßen.

Unter anderem gab es wohl es geheime Absprachen, die die Abgasreinigung mithilfe von AdBlue (ein Harnstoff-Wasser Gemisch) betrifft. Die Autobauer sollen sich auf eine viel zu geringe Tankgröße (8 Liter) des AdBlue-Tanks geeinigt haben. Hintergrund war, dass die Autohersteller hierdurch Kosten einsparen wollten. Problematisch ist allerdings, dass mit acht Liter AdBlue eine vorschriftsmäßige Abgasreinigung kaum für 6000 km möglich ist. Laut Spiegel sind einige Autobauer daher dazu übergegangen, die Zulassungsbehörden und Kunden über den wahren Schadstoffausstoß ihrer Autos zu täuschen. Unter anderem auch durch den Einsatz von entsprechender Software.

Die illegalen Absprachen betrafen laut Spiegel aber nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benzinfahrzeuge, sodass jeder Kunde der genannten Autobauer betroffen sein könnte. 

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, haben Daimler und VW jeweils Selbstanzeigen beim Bundeskartellamt erstattet. Hintergrund der Selbstanzeigen ist, dass sich die Autobauer durch die Offenlegung geringere Strafzahlungen und Bußgelder erhoffen. 

Sollten sich die im Raume stehenden Vorwürfe erhärten bzw. bewahrheiten, hätten sowohl Autokäufer wie auch Aktionäre möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber den beteiligten Autobauern. 

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

1. Ansprüche der Autokäufer

Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist zu befürchten, dass jeder Autokäufer durch die Absprachen im Kartell einen Schaden erlitten hat. Fahrverbote wie auch Stilllegungen sind zu befürchten.  

Schadensersatz

Die am 09.06.2017 in Kraft getretene 9. Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (GWB) hat die Rechte von Kartellgeschädigten gestärkt. Durch die Novelle sollen Schadensersatzansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Verbraucher und Unternehmen können Schadensersatzansprüche schneller und einfacher vor Gericht durchsetzen. So wird zum Beispiel widerlegbar vermutet, dass ein illegales Kartell auch einen Schaden zur Folge hat. Auch die Informationsmöglichkeiten für Betroffene werden deutlich verbessert, indem die Einsicht in den Ermittlungsakten als auch die Beweisführung erleichtert wurde.

Als Schadensersatz könnten die betroffenen Autokäufer die Differenz zwischen dem Preis des Fahrzeugs ohne illegale Kartellabsprachen und dem Preis mit den illegalen Kartellabsprachen sein.

Anfechtung, Rückabwicklung Widerruf eines Autokredits

Weiterhin könnten Autokäufer den Autokaufvertrag anfechten und Rückabwicklung verlangen. Bestehende Autokredite könnten ebenfalls widerrufen werden.  

2. Ansprüche der Aktionäre

Betroffene Aktionäre könnten ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Aktiengesellschaften Insiderinformationen, die sie selbst unmittelbar betreffen, unverzüglich per Ad-hoc-Meldung veröffentlichen. Um solche Insiderinformationen dürfte es sich hier handeln. Werden solche Insiderinformationen nicht oder zu spät veröffentlicht, gibt § 37 b WphG Aktionären die Möglichkeit Schadensersatz einzufordern. 

Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Aktionäre nicht nur den sog. Kursdifferenz Schaden geltend machen können, sondern unter gewissen Umständen eine komplette Rückabwicklung fordern können, um somit Verluste zu vermeiden. Es könnte der gezahlte Kaufpreis gefordert werden.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick sind bereits von einer Vielzahl von betroffenen Autokäufern und Aktionären mit der Prüfung der Rechtslage und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beauftragt worden. Gerne stehen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche zur Seite.

Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht). Er informiert Sie gerne über das mögliche weitere Vorgehen und ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle

Beiträge zum Thema