Autounfall im Ausland! Wie kann ich den Schaden regulieren?

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Bei einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter +49-0180-25026.

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim  Zentralruf der Autoversicherer.

Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Christian Fuhrmann


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