Wie beende ich das Arbeitsverhältnis?

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft stellt sich in der Praxis folgendes Problem:


Sie stehen unmittelbar davor, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Entweder möchten Sie als Arbeitgeber die Kündigung aussprechen oder als Arbeitnehmer eine neue Anstellung antreten und sich schnellstmöglich aus dem Beschäftigungsverhältnis lösen. 


Auf den ersten Blick erscheint hier der Ausspruch der Kündigung maßgeblich und unausweichlich. 

Das ist durchaus eine gute Idee!

Doch es gibt auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beenden. 


Dies hat oftmals für beide Seiten Vorteile:

Es wird unmittelbar und nahezu unanfechtbar ein Beendigungstatbestand geschaffen, der unter gewissen Voraussetzungen auch für den Arbeitnehmer im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte nicht nachteilig sein muss. Durch einen solchen Aufhebungsvertrag wird Rechtsklarheit geschaffen, da sämtliche Ansprüche und Aspekte des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt und geregelt werden können.

Anders als bei einer einseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses können die Parteien gleichzeitig den Beendigungszeitpunkt und die Abwicklung regeln. Auch bleibt Raum für die Vereinbarung über ggf. noch bestehende Überstunden, Urlaubsansprüche o.ä.


Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir gerne beratend und gestaltend zur Verfügung!


Sabrina Lindwehr
 Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und
 Wohnungseigentumsrecht

Kanzlei Lindwehr
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