Beitragsreihe – Starten Sie sicher und gut mit Ihrem Onlineshop!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Online-Handel wächst schon seit Jahren rasant und ein Ende ist nicht in Sicht! Für das Jahr 2016 wird ein Umsatz von 46 Mrd. € allein in Deutschland erwartet. Das entspricht einer Umsatz-Verdoppelung gegenüber 2010. Die Dynamik des Internets schafft immer neue Geschäftsmodelle und Absatzmärkte.

Planen Sie rechtzeitig die rechtssichere Gestaltung Ihres Webshops

Auch die Möglichkeiten rund um die Gestaltung der eigenen Webshops sind vielfältig. Neben einer individuellen Erstellung durch einen Webdesigner, ist es nun auch dem Laien möglich, unkompliziert und innerhalb kürzester Zeit, bspw. mit Hilfe eines Content-Management-Systems wie Wordpress, seine Geschäftsidee ins Internet zu „katapultieren“ und mit der Umsetzung seines Konzeptes sogleich zu beginnen. Bei all dieser Dynamik bleibt allerdings oftmals der Gedanke an rechtliche Risiken außen vor. Solange sich dieser aber noch vor dem Homepage-Launch aufdrängt, sind Sie gut beraten!  

Tipp:

Machen Sie sich frühzeitig über eine rechtskonforme Gestaltung Ihres Webshops Gedanken. Insbesondere diese Fragen sollten Ihnen im besten Fall durch den Kopf gehen, bevor Sie mit Ihrem Webshop online gehen:

  • Welche Pflichtangaben muss ich bei der Produktpräsentation beachten?
  • Wie gebe ich die Versandkosten und die Versanddauer korrekt an?
  • Welche Angaben gehören ins Impressum? Welche nicht?
  • Wie gestalte ich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtssicher und minimiere so ein kostspieliges Abmahnrisiko?
  • Welche Informationspflichten treffen mich vor Vertragsschuss?
  • Wann nehme ich das Vertragsangebot des Kunden an? Welche Risiken trage ich ab diesem Zeitpunkt?
  • Reicht eine standardmäßige Datenschutzerklärung?
  • usw. ...

In dieser Beitragsreihe wollen wir Sie auf einige wichtige rechtliche Aspekte zum Start Ihres eigenen Webshops hinweisen. Das „Pflichtenprogramm“ eines jeden Onlinehändlers variiert sehr stark und ist abhängig vom individuellen Geschäftsmodell (bspw. Produktangebot, „Kauf“-Abwicklung, Vertriebsart, etc.). Besondere Geschäftsmodelle benötigen besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

In Einzelfällen können die Voraussetzungen an einen rechtlich sicheren Webshop, der mit den geltenden Gesetzen in Einklang steht, sehr hoch sein. Wollen Sie z.B. online Lebensmittel verkaufen, müssen neben den „grundlegenden“ Pflichtangaben, die jeden Webshopbetreiber treffen auch eine ganze Reihe an europäischen Verordnungen und deren vorgeschriebenen Pflichtangaben bei der Produktpräsentation in Ihrem Webshop eingehalten werden.

Mit unserer Beitragsreihe möchten wir Sie auf verschiedene „Stolperfallen“ hinweisen, die Sie – neben zahlreichen anderen Hürden – im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen zu beachten haben. Lesen Sie unsere Beiträge und holen Sie sich ggf. konkreten Rechtsrat ein, um so „böse Überraschungen“ bspw. durch eine wettbewerbs- oder markenrechtliche Abmahnung zu vermeiden. Schließlich können saubere AGB auch dazu beitragen, Ihnen künftige Streitigkeiten mit Ihren Kunden zu ersparen.

Benötigen Sie für Ihre Geschäftsidee eine professionelle Rechtsberatung, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir begleiten unsere Mandanten kompetent & individuell bei der Geschäftsgründung bis zum Start Ihres eigenen „Business“, und wenn Sie mögen, auch darüber hinaus.

Ihre Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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