Berichtstermin Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut – geringe Quote - Kurzbericht

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In dem Berichtstermin am 14. Januar 2015 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut beim Amtsgericht Dresden berichtete der Insolvenzverwalter den ca. 120 Besuchern.

Der Bericht werde noch ins Internet gestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens sei von der BaFin gestellt worden, §  46 b Abs. 1 Satz 4 KWG, und zwar am 6. März 2014. Ein Insolvenzantrag könne nur von der BaFin gestellt werden, nicht von der Schuldnerin selbst.

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vermittelte Finanzinstrumente nach §  1 Absatz 11 Kreditwesengesetz. Diese Instrumente konnten nur mit Zustimmung der BaFin vertrieben werden. Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut wurde mit dem Ziel gegründet, von der BaFin die entsprechende Erlaubnis zu erhalten, so der Verwalter.

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut sei ein Institut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) gewesen und  stellte im Wesentlichen das Haftungsdach für die 864 KWG-Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG dar. Es waren Handelsvertreter nach § 64 HGB, so der Verwalter.

Während der letzten anderthalb Jahre vor Antragstellung seien 1,13 Milliarden € an Finanzinstrumenten umgesetzt worden.

In dem Investmentgeschäft der Schuldnerin wurden die Riester-Renten und die Rürup-Renten und ähnliche Produkte vermittelt. Die Abhängigkeit von den Fubusprodukten sollte zurückgefahren werden. Es gab im Investmentgeschäft 7 Millionen € Provisionen innerhalb der letzten zehn Jahre.

Bei den Drittprodukten wurden Provisionen in den Jahren 2012 und 2013 in Höhe von 637.706,46 € Erlöse erzielt, und zwar für 32 Fonds für 2013 und für 26 Fonds für 2012.

Bei den Investmentfonds ab 2008 seien von der Axxion S.A. fünf Fonds aufgelegt worden. Diese begannen mit den Namen Infinus und hießen etwa Infinus Relaxed Fund, Infinus Balanced Fund, Infinus Dynamic Fund etc.

90 % der Erlöse stammten aus den Fubus-Produkten. Es folgten dann Ausführungen zu den Absonderungsrechten, die die Versicherungen beträfen.

In Bezug auf das Anlagevermögen gibt es nur die Sachanlagen und den Fuhrpark, so der Verwalter. Es gab in Bezug auf das Umlaufvermögen noch einen Anspruch gegen eine Privatakademie in Höhe von 60.000 €.

Es gibt weiter Provisionsansprüche aus Drittgeschäften in Höhe von 3,2 Millionen, die allerdings zur Tabelle angemeldet werden müssten.

Ebenfalls seien Forderungen gegen den Fiskus in Gestalt von Gewerbesteuerrückzahlungen und Körperschaftssteuerrückzahlungen möglich. Hier sei mit Rückzahlungen zu rechnen, so der Verwalter.

Derzeit sei ein Bankguthaben von 6,5 Millionen € vorhanden. Ebenfalls gebe es einen Honorarrückzahlungsanspruch in Höhe von 107.110 € an Beraterhonorar.

Es gibt 52.000 Gläubiger. 746 € Millionen sind an Forderungen angemeldet worden. Am 2. März 2015 sei der Prüftermin.


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