Betriebsunterbrechungsversicherung – Versicherungsbedingungen und Kulanzangebote genau prüfen

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Infolge von Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie machen sich Unternehmen Gedanken, ob Versicherungsschutz besteht. Im Idealfall greift eine Betriebsschließungsversicherung- oft mit hohen vereinbarten, täglichen Entschädigungssummen. Es lohnt sich, den Inhalt des Versicherungsvertrages zu prüfen, um die aktuelle Lage aus unternehmerischer Sicht richtig einschätzen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen.

Ob die Versicherung greift, wenn der Betrieb aufgrund der Verbreitung von Covid-19 schließen muss, hängt entscheidend von dem genauen Wortlaut Ihres Versicherungsvertrags ab. Die Inhalte sind von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. 

Es kommt entscheidend auf die Umschreibung des Versicherungsfalles an. Die Formulierung ist im Idealfall weit und umfasst alle Krankheiten und Krankheitserreger, die nach §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig sind. Ein solcher dynamischer Verweis, der sich immer nach dem aktuellen Stand der Meldepflicht richtet, umfasst nunmehr auch Covid-19: Mit der sogenannten Corona-Verordnung wurde diese Meldepflicht auf Covid-19 erweitert. 

Statt eines solchen dynamischer Verweises, enthalten Versicherungsverträge aber häufig eine Auflistung der umfassten Krankheiten und Krankheitserreger. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Auslistung abschließend ist oder auch die coronabedingte Schließung unter den Versicherungsfall fallen kann. 

Zudem gibt es meist die Möglichkeit, mit einer Unklarheit bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu argumentieren, welche stets zulasten des Versicherers geht. Eine genaue Prüfung des Falles bzw. der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ist in jedem Fall angesagt- vor allem bevor ein etwaiges Vergleichsangebot des Versicherers (in der Regel nur 15 % der versicherten Summe ) angenommen und damit auf eine wesentlich höhere Erstattung verzichtet wird!


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