BGH sieht im VW-Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz nach Auto-Verkauf / VW-Dieselgate nicht zu Ende

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Im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG steht ein weiteres Kapitel zur Entscheidung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Juni 2021 in einer vorläufigen Einschätzung klar gemacht, dass Verbraucher auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs gegenüber VW Anspruch auf Schadensersatz haben. Mit einem abschließenden Urteil ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigen die Äußerungen des 6. Senats deutlich: Der VW-Skandal ist noch lange nicht zu Ende. Klagen sind zum Skandalmotor EA189 weiter aussichtsreich. Und beim Nachfolgemodell – dem Diesel EA288 – hat an Gerichten eine verbraucherfreundliche Wende eingesetzt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Zwei Spezialfälle im Diesel-Abgasskandal von VW vor dem BGH

Der BGH in Karlsruhe verhandelte am 15. Juni 2021 zwei ähnlich gelagerte Fälle im Diesel-Abgasskandal von VW. Letztlich ging es um die Frage, ob Verbrauchern ein Schadensersatz zusteht, obwohl sie ihren VW-Diesel bereits verkauft haben. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats steht den Verbrauchern tatsächlich Schadensersatz zu. Für die Berechnung von Ansprüchen tritt an die Stelle des Wagens dann der Verkaufspreis. Das zu erwartende verbraucherfreundliche Urteil ist auch auf andere im Abgasskandal verwickelten Hersteller anwendbar. Das gilt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gerade im aktuellen Fiat-Chrysler-Skandal, der die Reise- und Wohnmobilbranche durchschüttelt. Hier die einzelnen verhandelten BGH-Fälle kurz zusammengefasst:

  • Im ersten Fall geht es um einen VW mit dem Skandaldiesel EA189. Unstrittig ist die nachweisliche Manipulation des Diesel-Motors. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht Köln gab der Frau recht. Schließlich war das Fahrzeug beim Kauf mangelhaft. Der Schaden war damit bereits eingetreten. Wie es jetzt aussieht, wird der BGH dem OLG Köln folgen und VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen. Die Entschädigung wird auf Grundlage des Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises sowie einer von der Laufleistung abhängigen Nutzungsentschädigung berechnet (Az. VI ZR 575/20).

  • Im nächsten Fall hatte der Kläger seinen VW-Diesel bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine „Wechselprämie“ von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. Auch hier hatte der BGH in seiner Einschätzung nichts zu kritisieren und wird daher das Urteil bestätigen (Az. VI ZR 533/20).

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. 
  2. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). 

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Verbraucher, die über ein manipuliertes Fahrzeug verfügen, können es an den Hersteller zurückgeben und erhalten eine Entschädigung abzüglich eines Nutzungsentgelts für die gefahrenen Kilometer. Eine zweite Möglichkeit besteht in der Minderung des Kaufpreises. Bei dieser Vorgehensweise kann der Verbraucher sein Fahrzeug behalten.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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