BGH stärkt Rechte zur flexiblen Wohnraumnutzung durch Untervermietung

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. September 2023 (AZ VIII ZR 88/22) befasst sich mit der teilweisen Untervermietung einer Nebenwohnung und definiert deutlich, welche Interessen eines Mieters als berechtigt angesehen werden, um eine Untervermietung zu rechtfertigen. Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung, da es von früheren Entscheidungen des Landgerichts Berlin abweicht und die Rechte von Mietern stärkt, die ihre Wohnsituation flexibel gestalten möchten.

Wesentliche Punkte des Urteils:

Berechtigtes Interesse an Untervermietung:Der BGH stellt klar, dass der Wunsch eines Mieters, seine Mietkosten durch die Untervermietung zu verringern, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse darstellt. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter nicht auf die Wohnung als Hauptwohnsitz angewiesen ist, sondern sie aus beruflichen oder anderen praktischen Gründen halten möchte.

Unabhängigkeit von Hauptwohnsitz:Entgegen der Auffassung des Landgerichts Berlin, dass ein berechtigtes Interesse vorwiegend den Bestand des Hauptwohnsitzes betreffen muss, erkennt der BGH an, dass auch der Wunsch nach Erhalt einer Nebenwohnung ausreicht, um die Untervermietung zu rechtfertigen. Dies erweitert die Möglichkeiten für Mieter erheblich, vor allem in großen Städten mit komplexen Wohn- und Arbeitsverhältnissen.

Wahrung der Mieterrechte:Der BGH betont, dass die gesetzgeberische Intention hinter § 553 Abs. 1 BGB darin besteht, dem Mieter die Wohnung zu erhalten, wenn er daran festhalten will. Der Mieter ist nicht verpflichtet, in der gemieteten Wohnung seinen Lebensmittelpunkt zu begründen. Dies stärkt die Autonomie der Mieter erheblich.

Zurückweisung der sozialen Bedenken:Der BGH widerspricht der Auffassung des Landgerichts, dass das Interesse an der Erzielung von Untermieteinnahmen in Widerspruch zur geltenden Sozialordnung steht. Er argumentiert, dass rechtspolitische Bedenken gegen die Wohnungsmarktlage nicht zu Lasten des Mieters gehen dürfen und dass die Untervermietung gesetzlich anerkannt ist.

Implikationen des Urteils:

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen für Mieter und Vermieter haben. Mieter erhalten mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer Wohnungen und können eher wirtschaftliche Erwägungen in ihre Mietentscheidungen einfließen lassen. Vermieter müssen wiederum akzeptieren, dass die Gründe für eine Untervermietung breiter gefasst sind und nicht unbedingt an den Hauptwohnsitz gebunden sind.

Für Mieter bedeutet dies, dass sie, sollten sie ähnliche Bedürfnisse wie der Kläger haben, sich auf dieses Urteil berufen können, um ihre Rechte zur Untervermietung zu stärken. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld solcher Entscheidungen rechtliche Beratung einzuholen, um die spezifischen Bedingungen des eigenen Mietverhältnisses zu klären und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.


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