Bitcoin-Betrügerring ausgehoben! Was können Anleger tun? Anwälte informieren

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Medienberichten der letzten Tage (z. B. Focus.de, Tagesschau, NDR, SR, etc.) zufolge hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor kurzem in einer europaweiten Aktion einen Ring von Internetbetrügern zerschlagen, der Anlegern hohe Gewinne mit Wetten auf Aktien, Währungen oder Kryptowährungen versprach.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die gemeinsam mit der Zentralen Wirtschaftsstaatsanwaltschaft aus Österreich das vermutlich größte Verfahren gegen derartige Anbieter führen soll, wirft mehreren Beschuldigten um den Deutschen Karsten L. gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. L soll dabei inzwischen in Wien in Untersuchungshaft sitzen, während einige Beschuldigte flüchtig sein sollen.

Die Bande soll mindestens 5 Webseiten betrieben haben wie „Option888“, „Tradeinvest90“, „XMarkets.com“, „ZoomTrader“ und „TradoVest“, allerdings besteht der Verdacht, dass auch andere Websites betrieben worden sein könnten, denn die Infrastruktur der Plattformen könnte Medienberichten zufolge bei insgesamt 387 Websites zum Einsatz gekommen sein.

Über Anrufe, z. B. über ein Callcenter aus dem Kosovo, soll die Bande Anleger davon überzeugt haben, hohe Beträge zu überweisen. Der durchschnittliche Kunde soll um die 40.000,- € angelegt haben. Dabei sollen die Gelder der Kunden gar nicht angelegt worden sein, sondern den Kunden fingierte Depots und fingierte Kursbewegungen angezeigt worden sein. Am Ende soll in diversen Fällen der Totalverlust gestanden haben.

Ob alle Kunden ihr Geld verloren haben, ist noch nicht klar, aber die aktuellen Nachrichten sind erschütternd und zeigen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, dass Anleger umgehend handeln sollten, um ihre Gelder zu retten.

Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Kunden können versuchen, ihre Beteiligung z. B. zu widerrufen oder fristlos zu kündigen, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Außerdem könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt hat oder noch Gelder sicherstellen wird, auf die Anleger zugreifen könnten. Hier könnte ein schnelles Handeln gefragt sein, denn es könnte das Prioritätsprinzip gelten.

Außerdem könnten bei den Banken, über die die Zahlungen abgewickelt wurden, noch Gelder sichergestellt worden sein, nach Medienberichten z.B. die Sparkasse Koblenz, der Postbank, der belgischen INC, der Barclays Bank und der HSBC in Großbritannien und der Münchner Online-Bank Fidor. Auch hier könnten Anleger versuchen, noch auf sichergestellte Gelder zuzugreifen, außerdem könnten die Anleger prüfen, ob die Identitätsprüfung von den Banken ordnungsgemäß vorgenommen wurde.

Gegen die Verantwortlichen selbst könnten Anleger, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB sowie §§ 823 II BGB i. V. m. § 263 StGB, prüfen.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen überwiesenen Gelder zu retten, Eile könnte, wie gesagt, geboten sein.

Betroffene Anleger des mutmaßlichen Bitcoin-/Online-Betrugsrings sollten somit keine wertvolle Zeit verlieren und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und mit Betrugsfällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut, hier wurden schon etliche Fälle von internationalem Anlagebetrug erfolgreich bearbeitet wie z. B. der Fall um den Hedgefonds K1, aktuell z. B. Betrügereien bei Investsfinans AB, MDM Group, etc.


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