Blackberry gewinnt gegen Facebook

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Social Media ist von den Smartphones der Deutschen nicht mehr wegzudenken – so überrascht das Urteil des Landgerichts München I im Blackberry-Streit. In diesem entschieden die Richter, dass der Facebook-Konzern seine Apps wie Instagram, WhatsApp und Facebook in seiner aktuellen Form nicht mehr anbieten darf.

Dadurch könnte Facebook gezwungen sein, die Online-Dienste der Apps zumindest zu ändern, um sie in Deutschland ohne Weiteres weiterhin anbieten zu können. Das Gericht befand, dass zumindest Teile der Software gegen Patente verstoßen, die das kanadische Unternehmen Blackberry innehat.

Blackberry klagte gegen Facebook

Geklagt hatte das kanadische Unternehmen Blackberry. Es warf dem Konzern Facebook Patentrechtsverletzungen vor, die durch die Apps hervorgerufen werden. Dabei soll es zwar um kleinere technische Funktionen in den Apps gehen, die nicht von entscheidender Bedeutung für die Software und die Nutzung der entsprechenden Dienste seien. Konkret stritten die Parteien über komplexe technische Details der Software. So ging es unter anderem darum, ob WhatsApp beim Verschicken des gesamten Verlaufs eines Chats (Historie) per Mail eine bestimmte Technik nutzt, auf die Blackberry ein Patent hält.

Facebook will weiter gegen Blackberry vorgehen

Das Urteil des Münchner Landgerichts ist bisher noch nicht rechtskräftig, allerdings ist es vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung vom Kläger Blackberry.

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Wenn Blackberry einen Geldbetrag bei der Justizkasse hinterlegt oder eine Bürgschaft als Sicherheit hinterlässt, kann es das Urteil bereits vor Rechtskraft vollstrecken und die Apps müssen vom Markt genommen werden. Blackberry müsste in diesem Falle dann ca. zwischen einer Million und 1,6 Millionen Euro als Sicherheit bereitstellen, um damit die Sicherheitsleistung zu erbringen.“

Es handelt sich um eine normale Vorgehensweise bei Patentverfahren. Es soll der Schaden des beklagten Unternehmens ausgeglichen werden, wenn es am Ende doch noch gewinnen sollte. 

Ausblick

Rechtsanwalt Kluck erklärt weiter: „Sollte das Urteil Bestand haben, würde dies zum Verbot der Nutzung bestimmter Apps führen. Facebook dürfte dann die Apps bzw. die Funktionen innerhalb Deutschlands weder anbieten noch liefern, soweit Facebook die klagegegenständlichen Patente weiterhin nutzen wollen würde.“

Facebook gab bekannt, dass bereits neue Versionen der Apps programmiert worden seien, die die monierten Funktionen nicht mehr beinhalten würden. Parallel zum eingeleiteten Berufungsverfahren hat es vor dem Bundespatentgericht die Geltung der Patente in Frage gestellt.

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