Brauche ich eine Vollmacht, um in Italien ein Haus zu kaufen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hauskauf in Italien ohne Einschränkungen

Jeder deutsche Staatsbürger kann in Italien ohne Einschränkungen Wohnungen und Häuser kaufen oder verkaufen. Die andere Staatsangehörigkeit oder das Nichtvorhandensein eines Wohnsitzes in Italien stellt keinen Hinderungsgrund dar.

Wenn ein deutscher Staatsbürger persönlich in Italien zur notariellen Beurkundung erscheint, um den Vertrag zu unterzeichnen, muss der italienische Notar allerdings einen zweisprachigen Vertrag aufsetzen und beim Notartermin einen Dolmetscher hinzuziehen.

Dies führt mindestens zu einer Verdoppelung der Kosten.


Wann ist eine notarielle Vollmacht erforderlich?

Wenn Sie also nicht persönlich vor dem Notar in Italien erscheinen können oder wenn Sie diese unnötigen Übersetzungskosten vermeiden wollen, können Sie eine italienischsprachige Person damit beauftragen, den Kaufvertrag für Sie zu unterzeichnen.

Diese Person kann auch der italienische Anwalt Ihres Vertrauens sein.

Auf diese Weise ist es möglich, den notariellen Kaufvertrag nur in italienischer Sprache aufzusetzen, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

 

Welche Form sollte eine notarielle Vollmacht haben?

Die notarielle Vollmacht kann in Form einer beglaubigten Unterschrift oder einer öffentlichen Urkunde erteilt werden. In beiden Fällen wird sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und dem Kaufvertrag in Italien beigefügt.

Der Inhalt der Vollmacht muss den Anforderungen des italienischen Rechts entsprechen.

 

Wo kann eine solche Vollmacht ausgestellt werden?

Die Vollmacht kann vor jedem deutschen Notar unterzeichnet werden.


Sind Apostillen und Legalisationen erforderlich?

Gemäß dem bilateralen Abkommen zwischen Italien und Deutschland und der aktuellen  EU-Verordnung über den freien Verkehr notarieller Urkunden bedürfen in Deutschland ausgestellte öffentliche Urkunden, die in Italien genutzt werden sollen, keiner Legalisation oder Apostille.


Benötigen Sie eine Vollmacht zum Immobilienkauf oder Immobilienverkauf in Italien?

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Schreiben Sie uns bitte an info@avvcuocolo.com


Wir beraten Sie beim Kauf-Verkauf, Schenkungen und Haussanierungen in Italien.


Mit uns werden Sie Hauseigentümer in Italien in 3 Schritten ohne Risiko und ohne Stress:

  1. Erstberatung und Prüfung des Kaufobjekts in Italien
  2. Gestaltung eines individuellen zweisprachigen Kaufvorvertrages (falls nötig)
  3. Gestaltung des endgültigen Kaufvertrages und Vertretung beim Notartermin (sog. rogito).

Themenschwerpunkte sind:

  • Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien in Italien - ImmobilienCheck
  • Prüfung von Belastungen der Immobilie (Hypotheken, Wegerecht, Steuern) und der Baugenehmigungen
  • Einholung von italienischen Katasterauzüge (sog. visura catastale e ipotecaria)
  • Gestaltung von Due diligence für Immobilienverkauf
  • Gestaltung von Vorverträge bzw. Kaufvertrag (sog. Compromesso / Contratto preliminare / proposta irrevocabile di acquisto)
  • Schenkung einer Immobilie in Italien
  • Notarielle Leistungen
  • Erstellung von notariellen Vollmacht zum Kaufvertrag nach italienischem Recht
  • Vertretung bei den Vertragsabschlüssen in Italien bei Notartermin durch Sondervollmacht zum Kaufvertrag / Schenkung
Foto(s): https://pixabay.com/photos/varenna-cityscape-architecture-3695785/


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