Bußgeld beim Stöbern von Teckeln?
- 1 Minute Lesezeit
Ein Teckel ist während der Jagdsausübung auf eine Landstraße mit einem PKW kollidiert. Daraufhin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, mit einem Bußgeldbescheid iHv, 28,10 € gegen den Hundeführer. Begründung: Der Hundeführer habe als Verantwortlicher den Hund ohne geeignetes Personal auf die Straße gelassen“!
Das Verfahren wurde jedoch gem § 47 II OwiG vom Amtsgericht Speyer eingestellt. Der Einspruch war somit erfolgreich.
Das Verfahren wurde jedoch gem § 47 II OwiG vom Amtsgericht Speyer eingestellt. Der Einspruch war somit erfolgreich.
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