Corona-Maskenbefreiung: Arzt am 02.05.2022 von AG Passau verurteilt

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Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen  angeblich falscher Atteste von dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zusätzlich wurde ein teilweise befristetes Berufsverbot verhängt.

Das Gericht legte dem Mediziner das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last (§ 278 StGB). Das Gericht hielt ihm vor, sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als "Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert "zu haben.

Wann sind Gesundheitszeugnisse unrichtig ?

Dem Arzt wurde vorgehalten, dass er die Atteste ohne Untersuchung und Befunderhebung erhoben habe. Aus diesen Gründen könnten aber nach Auffassung des in Coronamaßnahmen spezialisierten Rechtsanwalts Christian Steffgen auch alle Arbeitsunfähiglkeitsbescheinigungen angegriffen werden, die nur auf Telefonanruf erstellt wurden. Diese telefonische Krankschreibung ist über mehrere Zeiträume der Pandemie in Deutschland möglich. Hierbei kann es auch keinen Unterschied machen, ob diese Patienten bereits länger zuvor beim Arzt in Behandlung waren.

Die Argumentation des Passauer Amtsgerichts ist auch vor dem Hintergrund der am ergangenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 25.04.2022 fragwürdig. Eine ärztliche Bescheinigung muss der Entscheidung nach nur den Namen, die Anschrift und die Fachrichtung des ausstellenden Arztes erkennen lassen und von diesem unterschrieben sein. Die Nennung konkreter medizinischer Befunde ist  nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe nicht erforderlich. Diese Stärkung der ärztlichen Entscheidung durch ein Obergericht ist zu begrüßen. Es kann nicht Sinn und Zweck des § 278 StGB sein,  den Begriff der Unrichtigkeit medizinischer Maßnahmen durch juristische Erwägungen zu pönalisieren.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Bundesweit konnten viele Verfahren erfolgrecih geführt werden.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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