Daniel-Sebastian-Abmahnung für das Album „Bravo The Hits 2018“
- 2 Minuten Lesezeit
Teure Abmahnung wegen Filesharing abwehren
Sie haben am Wochenende von Abmahnanwalt Daniel Sebastian aus Berlin eine teure Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Musikwerke erhalten?
Es wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie als Anschlussinhaber diverse Musikdateien mit Hilfe einer Software (z. B. BitTorrent) getauscht haben sollen. Die abgemahnten Songs befinden sich auf Bravo The Hits 2018. Dieses Doppelalbum hat mehr als 40 Songs zu bieten und wurde von Polystar (Universal Music) produziert.
Sowohl als CD aber auch im MP3-Format kann man das Album aktuell für unter 20 € erwerben. Nunmehr möchte man im Auftrag der DigiRights Administration GmbH neben einer strafbewehrte Unterlassungserklärung einen hohen Vergleichsbetrag von über 1.000 € von Ihnen einkassieren.
Wie verhalten sich Verbraucher richtig?
- Keine Unterschriften leisten!
- Nichts an die Gegenseite zahlen!
- Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei!
- Kostenlose Erstberatung mit erfahrenem Anwalt nutzen!
Die Abmahnung geht immer an den Internet-Anschlussinhaber
Der jeweilige Anschlussinhaber gilt nach der Rechtsprechung zunächst als Täter des Musik-Uploads. Wurde das Musikalbum Bravo The Hits 2018 von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08).
Man darf davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber sein Internet täglich bzw. regelmäßig selbst nutzt und damit auch Herrschaft über den Anschluss hat. An dieser Stelle übernimmt am besten ein erfahrener Verteidiger. Besonders muss diese tatsächliche Vermutung entkräftet werden.
Anti-Abzock-Gesetz für den Verbraucher
Oft stellen sich Abgemahnte die Frage, ob nicht die Rechtsanwaltsgebühren gedeckelt sind, sodass lediglich 150 Euro für die Gebühren von Rechtsanwalt Daniel Sebastian anfallen. Denn nach der Novellierung durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken („Anti-Abzock-Gesetz“) sollen die Gebühren des Abmahnanwaltes für die Geltendmachung der Unterlassung begrenzt werden.
Ausnahme: Deckelung ist beim Filesharing regelmäßig „unbillig“
Eine solche Begrenzung der Kosten nach § 97 a Absatz 3 Satz 2 UrhG hält vor Gericht leider nicht oder äußerst selten stand. Das Gesetz sieht bereits eine Ausnahme vor, wonach diese Begrenzung nicht maßgeblich sein soll, wenn dieser Wert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist”.
Filesharing hat ein besonderes Gefährdungspotenzial
Diese Unbilligkeit ist in solchen Fällen anzunehmen, da es sich aufgrund des Uploads eines umfangreichen Musikalbums um einen schwerwiegenden Urheberrechtsverstoß handelt, bei dem ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Musikproduzenten an der Rechtsverfolgung besteht (siehe LG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2015, AZ 17 O 329/14).
Gefährlich an einer derartigen Verletzungshandlung ist eben nicht nur die öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG, sondern auch die unkontrollierbare, grenzüberschreitende Vervielfältigung der Musik durch den Upload, § 16 UrhG (siehe auch AG München, Urteil vom 20.09.2013, 158 C 18032/13). Damit ist eine Deckelung nicht möglich. Abmahnungen bleiben weiterhin kostenintensiv.
Hilfe bei Daniel-Sebastian-Abmahnungen
Trotzdem können die hohen Forderungen aus der Daniel-Sebastian-Abmahnung abgewehrt werden. Eine konsequente Verteidigung durch uns lohnt sich in jeden Fall. Sparen Sie Geld und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing Rechtsanwälte.
- Bundesweiter Service
- Soforthilfe
- Fairer Pauschalpreis
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