Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

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Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten mitverbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich ablichten ließ, eine Entlohnung erhielt.

Wer ist der Träger dieses Persönlichkeitsrechtes?

Natürliche Personen, lebende Menschen und verstorbene, aber auch juristische Personen. Bei solchen Betrieben nennt man das Persönlichkeitsrecht Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Wann bedarf es ausnahmsweise keiner Einwilligung abgebildeter Person?

Ohne Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  2. Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

Aber es gilt der Grundsatz, die Aufnahmen erstrecken sich nicht auf eine Verbreitung von Bildnissen, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seine Angehörigen verletzt werden. Selbstverständlich dürfen auch Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte keinesfalls in die Intimsphäre des Abgebildeten unzulässigerweise eingreifen.

Sollten Sie also ohne ihre Erlaubnis abgebildet worden sein und keine der Ausnahmen des § 23 KunstUrhG von oben greifen, können Sie denjenigen, der Sie abgebildet hat, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Eine solche Abmahnung beinhaltet in der Regel einen Auskunftsanspruch, aus dem sich dann der Schadensersatz berechnet, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Anwaltskosten für die außergerichtliche Verfolgung Ihrer Rechte.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.

Rechtsanwalt Georg Schäfer ist auf diesem Gebiet seit mehr als 7 Jahren ausgesprochen erfolgreich tätig.

Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Georg Schäfer
 Rechtsanwalt


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