Datenleck bei MasterCard: Fast 90.000 Kundendaten in Deutschland betroffen!

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Das Datenleck bei MasterCard: Was ist passiert?

Im Jahr 2019 erlitt das Kreditkarten-Unternehmen MasterCard eine erhebliche Datenpanne. Die Daten von ca. 90.000 Kunden kursierten im Internet. Das Prämienprogramm „Priceless Specials“, das Verbrauchern Rabatte z.B. von Sixt, Tui und Jochen Schweizer ausschüttete, ist Berichten zufolge betroffen. Die Folge: Kreditkarten-Nummern der Verbraucher waren vollständig sichtbar, Prüfnummer sowie Ablaufdatum allerdings nicht.

Folgende persönliche Informationen wurden ebenfalls offengelegt:

  • vollständige Namen
  • E-Mail- und Postadressen
  • Geburtsdaten
  • Telefonnummern

MasterCard machte Dritte für die Verletzung des Datenschutzes verantwortlich. Das Unternehmen bat betroffene Kunden, verdächtige Abbuchungen zu melden, um die Schäden durch missbräuchliche Nutzung der Daten abzuwenden.

Es klagten dennoch tausende Verbraucher auf Schadensersatz. Doch das Landgericht Karlsruhe sowie das Oberlandesgericht Stuttgart wiesen jede Klage ab. Der Grund: Das Datenleck sei ein Bagatellschaden. MasterCard strebt derzeit einen Vergleich mit den Klägern an. So versucht das Unternehmen, der Revision beim Bundesgerichtshof zu entgehen.


Diese Gefahren drohen aufgrund der Datenpanne bei MasterCard

Das Risiko der Datenschutz-Verletzungen bei MasterCard trägt der Kunde. Denn Kriminelle haben das Potenzial, gestohlene Daten für Betrug zu nutzen. Dies kann per E-Mail, SMS oder Malware erfolgen. Anhand anderer Datenlecks (z.B. bei Facebook) lässt sich ableiten, dass die Gefahr für Identitätsbetrug steigt. Die Gefahr besteht besonders darin, die Kontrolle über persönliche Daten zu verlieren. So ist es Kriminellen jederzeit möglich, darauf zuzugreifen.


Wie schützen sich Kunden von MasterCard jetzt?

Die Kunden von MasterCard haben ein Recht auf Auskunft, ob sie von der Datenpanne betroffen sind. Dies hat gemäß Art. 15 DSGVO innerhalb eines Monats zu geschehen. Betroffene Verbraucher haben einen immateriellen Schaden erlitten. Das Risiko, Opfer von Betrügern zu werden, erhöht sich dadurch deutlich. Auch Identitätsbetrug ist möglich.

Bereits in der Vergangenheit haben Gerichte Konzerne (z.B. Facebook) verurteilt, an die Geschädigten Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie Kundendaten nicht ausreichend schützten. Gemäß Art. 82 DSGVO haben Opfer hierauf Anspruch. Betroffene dürfen daher keinesfalls den Weg zum Anwalt scheuen.

Foto(s): stock.adobe.com/295903900

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